Wenn Handwerker Abfälle von der Baustelle transportieren, sollen sie nicht mit unnötigen bürokratischen Anforderungen belastet werden / Umweltausschuss stimmt mit großer Mehrheit für Klarstellung


Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat in seiner letzten Sitzung ein wichtiges Anliegen von Handwerksvertretern aus Südwestfalen und des deutschen Handwerks unterstützt. Es geht um den Transport geringer Mengen gefährlicher Abfälle, der bislang ohne aufwendige Meldepflichten und Schulungen zulässig ist. Im deutschen Recht gibt es für diese Fälle bisher einen Schwellenwert von zwei Tonnen. Dies ist im Kommissionsvorschlag für eine neue Abfallrichtlinie nicht festgelegt. Vertreter des Handwerks aus Südwestfalen baten daher den heimischen CDU-Europaabgeordneten Dr. Peter Liese, der auch Sprecher seiner Fraktion im Umweltausschuss ist, um Hilfe.



„Wir haben befürchtet, dass die bewährte deutsche Regelung gekippt wird“, so Friedhelm Bauer von der Kreishandwerkerschaft Hochsauerland. „Etwa 80 Prozent der Betriebe profitieren von dem Schwellenwert“. „Die jetzige Regelung hat sich in der Praxis bewährt, so dass wir uns für eine europäische Übernahme einsetzen“, erklärt Peter Schuchart, Geschäftsführer des Maler- und Lackiererinnungsverband Westfalen. Auf Antrag der Christdemokraten im Europäischen Parlament hat der Umweltausschuss das Anliegen nun beschlossen. „Handwerker, die geringe Mengen gefährlicher Abfälle von Baustelle transportieren und somit sauber verlassen, sollen nicht durch unverhältnismäßige bürokratische Hürden belastet werden“, so Peter Liese.

Der Vorschlag ist Teil eines umfassenden Paketes für die Förderung der Kreislaufwirtschaft in der Europäischen Union. Ziel ist es in Zukunft so viele Rohstoffe wie möglich zu sichern und die Deponierung oder Verbrennung von Abfällen zugunsten des Recyclings zurück zu drängen.