Austausch- und Reparierbarkeit/Reparierfähigkeit von LEDs gefordert

Europaparlament nimmt Antrag an / Heimischer Unternehmer bietet Lösung


Moderne LED-Leuchten werden immer beliebter. Sie ermöglichen neue Designs und sparen Strom. Ein großer Nachteil ist bei den meisten, auch teuren Leuchten, dass die LED-Leuchtmittel fest verbaut sind. Bei defekten Leuchtmitteln oder wenn der Kunde beispielsweise eine andere Lichtfarbe möchte, kann das Problem nicht wie bei den alten Leuchten mit einem kostengünstigen Tausch des Halogenleuchtmittels oder  der Glühbirne behoben werden, sondern die gesamte Leuchte muss ausgetauscht werden. Das Gemeine ist, der Kunde merkt im Geschäft oft gar nicht, dass er Leuchte mit festverbautem Leuchtmittel erworben hat. Diese Information steht oft nur etwas versteckt auf dem Energielabel. Neben den hohen Kosten entsteht auch unnötiger Elektroschrott. Im Gespräch mit Peter Liese, hatte das auf Lichttechnik spezialisierte Arnsberger Unternehmen BJB auf dieses gravierende Problem hingewiesen.

BJB hat eine technische Lösung für das Problem entwickelt. Im Initiativbericht „Längere Lebensdauer für Produkte: Vorteile für Verbraucher und Unternehmen“ wurden nun entsprechende Änderungsanträge von Peter Liese angenommen, die eine Austauschbarkeit fördern, z.B. durch eine Kennzeichnung von Austauschbarkeit und eines Verlängerung der Garantiezeit bei festverbauten LED vorsieht. „Die neue LED-Technik spart enorm viel Strom im Bereich der Beleuchtung ein, aber wir müssen darauf achten, dass nicht unnötiger Elektroschrott durch die festverbauten LED-Leuchtmittel entsteht. Der Verbraucher muss deutlich darauf hingewiesen werden, wenn die Leuchtmittel nicht ausgetauscht werden können. Außerdem fordere ich eine längere Gewährleistungspflicht für festverbaute LEDs. Dann kann der Kunde selber entscheiden, ob ihm die verlängerte Garantiezeit reicht oder er lieber Leuchten mit austauschbaren  LED-Leuchtmitteln  kaufen möchte“, so Liese.