EU-Datenschutzverordnung setzt neue Maßstäbe / Neue Spielregeln zwingend notwendig

Straßburg/Südwestfalen - Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedsstaaten haben sich in dieser Woche in Straßburg auf den Text für die neue sogenannte Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. Darauf Peter Liese aufmerksam.
"Ich bin froh, dass nach vier Jahren Verhandlungen nun die Datenschutzgrundverordnung  endlich beschlossen wird. Sie wird den bestehenden Flickenteppich aus 28 nationalen Datenschutzgesetzen durch einheitliche, hohe europäische Standards ersetzen." Liese erläuterte hierzu, dass beispielsweise in Irland, wo unter anderem Facebook seinen Europasitz hat, laschere Datenschutzstandards gelten als bei uns in Deutschland. "Das ist nicht vermittelbar und wird sich mit dem heutigen Beschluss ändern", so der heimische Abgeordnete.

 

Der CDU-Europaabgeordnete erläuterte, dass die neue Regeln zwingend notwendig seien, da die bestehenden Regelungen aus dem Jahr 1995 stammten, also  aus einer  Zeit ohne Smartphones, Breitband-Internet und soziale Netzwerke. "Heute kaufen wir online ein, schließen Freundschaften und teilen Wissen und Eindrücke. Dies alles braucht neue und klare Spielregel", zeigte sich Liese überzeugt.

Durch die neue Verordnung sollen Kunden und Verbraucher unter anderem Klarheit darüber bekommen, was mit ihren persönlichen Daten passiert. Dazu müssen die Unternehmen die Zustimmung der Nutzer einholen und Kinder die Zustimmung ihrer Eltern wenn sie soziale Netzwerke nutzen wollen. Außerdem sollen Nutzer die Möglichkeit bekommen, Informationen leichter wieder zu löschen. Sollten Verbraucher dennoch mal ein Problem mit einem Anbieter im EU-Ausland haben, dann können sie sich zukünftig in ihrer eigenen Sprache an eine Beschwerdestelle im eigenen Land wenden, die Abhilfe schafft. "Insgesamt also ein sehr gutes Ergebnis für die Verbraucher!", so Liese.

Die Regelungen werden Anfang des kommenden Jahres noch offiziell vom Europäischen Parlament verabschiedet und  sollen nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ab 2018 EU-weit gelten.