Meilenstein für den Verbraucher- und Gesundheitsschutz / Unangemeldete Kontrollen, abschreckende Strafen und besserer Austausch zwischen den Mitgliedstaaten sollen Skandale wie bei Pferdefleisch verhindern


Nach intensiven Beratungen hat das Europäische Parlament heute endgültig der neuen Verordnung über amtliche Kontrollen im Lebensmittelbereich zugestimmt. Damit sollen die Konsequenzen aus zahlreichen Skandalen wie zum Beispiel der Umetikettierung von Pferdefleisch gezogen werden. „Die neue Verordnung ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Sie schützt die Menschen vor Gesundheitsgefahren und vor Betrug“, so der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten), Dr. Peter Liese.



Folgende konkrete Verbesserungen sind in der Verordnung festgelegt:

-          Die Strafen müssen abschreckend sein, um Betrug wirksam zu verhindern. Beim Pferdefleischskandal war es teilwiese so, dass der Gewinn den die Firmen durch den Betrug gemacht haben größer war als die Strafe. So kann man Betrug nicht bekämpfen. Dies haben wir nun geändert.
-          Es wird erstmals im Europäischen Lebensmittelrecht ein Schutz für „Whistle-Blower“ eingeführt. Personen, die auf Missstände hinweisen, müssen vor Sanktionsmaßnahmen, Diskriminierung oder andere Arten ungerechter Behandlung geschützt werden.
-          Betriebe, bei denen die Betrugsgefahr als besonders hoch eingeschätzt wird, sollen demnächst häufiger und vor allem unangekündigt kontrolliert werden.
-          Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Verfolgung der Verstöße gegen das Lebensmittelrecht wird verbessert. Dazu werden u.a. Referenzzentren eingeführt. Diese sollen analytische Methoden für den Nachweis von Lebensmittelbetrug für alle EU-Mitgliedstaaten bereitstellen und der Informationsaustausch der Mitgliedstaaten soll durch ein Informationsmanagementsystem verbessert werden.

Besonderes Augenmerkt wird auf die Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bei der Herstellung von tierischen Produkten gelegt. Auch hierzu wird es ein Referenzzentrum geben.


Im Vorfeld war insbesondere die Frage umstritten, ob bei Regelkontrollen Gebühren eingeführt werden müssen. Der Kommissionsvorschlag sah dies vor. Auf Initiative der christdemokratischen Fraktion hat sich das Europäische Parlament allerdings ebenso wie der Ministerrat dagegen ausgesprochen.

„Im Interesse der Verbraucher sind wirksame Kontrollen notwendig, die natürlich auch Kosten verursachen. Aber ob die Mittel aus Gebühren oder Steuermittel finanziert werden, muss den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben. Das geht Europa nichts an, solange die Kontrollen ordnungsgemäß nach europäischen Standards durchgeführt werden. Natürlich muss es auch eine Unterscheidung zwischen dem global agierenden Großunternehmen und der Dorfbäckerei geben. Es wäre das falsche Signal gewesen, dem kleinen Bäcker oder der Metzgerei um die Ecke Gebühren aufzuerlegen, wenn sich diese stets korrekt verhalten haben und die Kontrolle einwandfrei verlaufen ist“, so der Europaabgeordnete.

Liese appellierte in diesem Zusammenhang abermals an die deutschen Bundesländer, insbesondere an NRW-Minister Remmel, den Spielraum zu nutzen, um auf Pflichtgebühren zu verzichten. „Statt dem kleinen Lebensmittelhandwerk das Leben unnötig schwer zu machen, sollten wir sie nach besten Möglichkeiten unterstützen.“