Umweltausschuss des Europäischen Parlaments ändert Gemeinsamen Standpunkt zum Emissionshandel

„Parlamentsvorschläge besser für Deutschland“

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments hat Änderungsvorschläge zum Gemeinsamen Standpunkt der Umweltminister zum Emissionshandel bei Treibhausgasen beschlossen.Da zahlreiche Unternehmen in Nordrhein-Westfalen von dieser Richtlinie betroffen sind, hat sich der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese im letzten Jahr intensiv vor Ort mit Unternehmensvertretern getroffen, um die Anliegen der heimischen Unternehmer im Rahmen der Verhandlungen um den Emissionshandel besser berücksichtigen zu können.

In der Sitzung am letzten Mittwoch wurde mit großer Mehrheit der Entwurf einer Empfehlung für die zweite Lesung verabschiedet, der nach Ansicht Lieses zahlreiche Verbesserungen aus deutscher Sicht vorsieht.

Wie die Umweltminister fordern auch die Abgeordneten im Europäischen Parlament, dass ab 2005 jedem energieintensiven Unternehmen eine bestimmte Menge an Emissionen zugeteilt wird. Unterschreitet ein Unternehmen diese Menge, so kann es Zertifikate verkaufen, überschreitet es diese Menge, so muss es Zertifikate kaufen.

Ziel ist es, das Abkommen von Kyoto möglich kosteneffizient umzusetzen und die Verantwortlichen in den Unternehmen zu motivieren, weitere Einsparpotentiale zu erschließen. Bei der ersten Lesung in Rat und Parlament war insbesondere die Frage des sogenannten „nationalen Opt-out“ kontrovers.

Hier haben sich die Positionen von Parlament und Rat allerdings sehr angenähert. Beide sind für ein zeitlich befristetes „Opt-out“ bis 2008 unter hohen Auflagen. Ein wesentlicher Unterschied zwischen Rats- und Parlamentsposition ist jedoch, dass das Europäische Parlament im Gegensatz zum Rat auf klaren Kriterien für die Verteilung der Emissionszertifikate besteht. Die Abgeordneten sehen die Gefahr, dass die Mitgliedstaaten relativ willkürlich bei der Verteilung der Zertifikate vorgehen könnten.

Nach dem Willen des Umweltausschusses soll ein Mitgliedstaat darum nicht mehr Zertifikate verteilen dürfen, als ihnen nach dem Abkommen von Kyoto zusteht. Dies verlangt vor allen Dingen Anstrengungen von Mitgliedstaaten wie Italien, Spanien und Portugal, die sehr weit von der Erfüllung der Zielvorgaben entfernt sind. Der deutschen Industrie würden im Vergleich dazu nur relativ wenige zusätzliche Anstrengungen abverlangt.

Zumindest zu Beginn des Emissionshandels wären die meisten deutschen Unternehmen Verkäufer von Emissionsrechten. In einem vom Umweltausschuss angenommenen Änderungsantrag ist auch ausdrücklich das für Deutschland so wichtige Basisjahr 1990 verankert.

Ebenso wie die Umweltminister sind auch die Abgeordneten des federführenden Umweltausschusses dafür, dass die Emissionszertifikate bis 2008 kostenlos an die Unternehmen verteilt werden. Ab 2008 sieht der Rat eine kostenlose Verteilung zu 90 Prozent vor. Die restlichen 10 Prozent sollen nach Entscheidung der nationalen Umwelt- bzw. Finanzminister verteilt werden. Das Parlament will dagegen eine einheitliche Methode sowie 95 Prozent kostenlos verteilen, jedoch nur 5 Prozent bei einer Auktion versteigern. Die Einnahmen dieser Auktion sollen dann an die Unternehmen zurückfließen.

Die Abgeordneten stimmten auch für einen Antrag, den Peter Liese eingebracht hatte und der den Interessen der Stahl-, Zement-, und Kalkindustrie entgegenkommt. Es soll berücksichtigt werden, dass in diesen Industriezweigen einige der CO2-Emissionen nicht reduziert werden können.

Ein weiterer Änderungsantrag bezieht sich auf die sogenannte „Stillegungsprämie“, die von vielen Unternehmensvertretern wegen drohender Wettbewerbsverzerrungen befürchtet wird. Das Europäische Parlament will klarstellen, dass eine Schließung von Anlagen nicht durch Emissionszertifikate honoriert wird. Daher sollen die Zertifikate bei Schließungen einer Anlage eingezogen werden.

Zudem nahmen die Abgeordneten einen Änderungsantrag an, der festlegt, dass die Verteilung der Emissionen anhand von Referenzdokumenten zu den bestverfügbaren Techniken erfolgt. Dies bedeutet, dass vor allem Druck auf die Unternehmen ausgeübt werden muss, die relativ wenig fortschrittliche Technologien zur Vermeidung von Klimagasen besitzen. Unternehmen, die schon relativ viel in den Umweltschutz investiert haben, können von dieser Zuteilungsquote profitieren.

Insgesamt bevorzugt die Position des Europäischen Parlaments die Unternehmen, die seit 1990 viel in Klimaschutz und Energiesparen investiert haben und übt Druck auf die Unternehmen aus, in denen das nicht geschah. Da die deutsche Industrie zu den Vorreitern beim Klimaschutz gehört, ist eine solche Abänderung des Gemeinsamen Standpunkts vorteilhaft für Deutschland.

„Leider hat die Bundesregierung -veranlasst durch unproduktives Lobbying von Teilen der deutschen Industrie – bisher vor allem versucht, die Richtlinie zu schwächen oder ganz zu Fall zu bringen. Eine schwache Richtlinie ist jedoch unter Umständen schlechter als gar keine Richtlinie, weil dann die Wettbewerbsverzerrungen deutlicher zum Tragen kommen würden“, so Peter Liese.

Der Nutzen für die Umwelt sei allerdings minimal oder gar nicht vorhanden. Daher sollte es gerade im Interesse Deutschlands liegen, klare Vorgaben für alle beteiligten Unternehmen zu bekommen.  „Nicht nur deutsche Unternehmen müssen etwas für den Klimaschutz tun, sondern auch die Unternehmen der anderen Mitgliedstaaten. Wir erwarten in den nächsten Wochen ein deutliches Engagement der Bundesregierung in diese Richtung“, so der CDU-Europaabgeordnete Liese.

Die Änderungsanträge des Umweltausschusses werden nun auf Ebene der Mitgliedstaaten beraten und der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jorge Moreira da Silva, wird noch vor der zweiten Lesung im Plenum Anfang Juli versuchen, eine Übereinkunft zu erzielen, um ein Vermittlungsverfahren zu vermeiden.

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Schlagworte: Emissionshandel, Emissionszertifikate, Klimaschutz, Stillegungsprämie, Treibhausgasen, Zertifikate