Interpretation des Europäischen Verfassungsentwurfes durch Simitis ist absurd

Mehrheit in Europa gegen jegliches Klonen von menschlichen Embryos

Als völlig absurd hat Peter Liese, die Auffassung des Vorsitzenden des Kanzler-Ethikrates, Spiros Simitis, zum Thema „Klonen von menschlichen Embryonen und Europäische Verfassung“ bezeichnet.

Simitis behauptet nach Informationen der TAZ, dass die Europäische Verfassung zu einer neuen Diskussion über das absolute Verbot des Klonens von Menschen in Deutschland zwinge.

„Es ist zwar richtig, dass in der Europäischen Verfassung nur das sogenannte reproduktive Klonen von Menschen, d.h. die Herstellung eines geklonten Babys, ausdrücklich verboten ist, aber dies kann nur ein Ignorant so interpretieren, dass man jegliche andere Form des Klonens erlauben muss. Im Grundgesetz ist in Artikel 102 die Todesstrafe ausdrücklich verboten. Die Folter ist dagegen nur durch einfache Gesetzgebung verboten. Würde Herr Simitis auch hier argumentieren, dass das, was in der Verfassung nicht ausdrücklich verboten ist, erlaubt werden muss?

Die Interpretation des Verfassungsentwurfes, die Simitis an den Tag legt, würde auch die Akzeptanz der Europäischen Verfassung nicht nur in Deutschland, sondern auch in Ländern wie Irland, Polen, Italien, Slowakei oder Portugal sehr gefährden. Man kann nicht nach dem Prinzip handeln ‚was nicht durch die Verfassung verboten ist, muss in allen Mitgliedstaaten erlaubt werden‘. Dies würde auch in anderen Bereichen zu absurden Ergebnissen führen.

Darüber hinaus muss man berücksichtigen, dass der europäische Verfassungsentwurf nicht nur das reproduktive Klonen ausdrücklich verbietet, sondern auch gegenüber dem sogenannten therapeutischen Klonen eine starke Bremse einbaut. In Artikel 3 heißt es ausdrücklich, dass die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seiner Teile als solches verboten ist. Falls man im großen Stil geklonte Embryonen herstellen will, braucht man allerdings Millionen von weiblichen Eizellen, und wie will man diese bekommen, wenn nicht durch Kommerzialisierung.

In diesem Zusammenhang ist es interessant, dass dieselbe Behörde (Human Fertilisation  and Embryology Authority), die das Klonexperiment in Newcastle genehmigt hat, nach Informationen der Sunday Times auch den Import von weiblichen Eizellen aus Rumänien nach Großbritannien genehmigen will. Zumindest diese Praxis müsste Großbritannien einstellen, wenn die Verfassung in Kraft tritt“, so Liese, der im Europäischen Parlament verschiedene Gesetzgebungen zum Thema „Bioethik und Stammzellforschung“ federführend bearbeitet hat.

Europäisches Parlament und Kommission gegen jede Form des Klonens

Die Situation in der Europäischen Union gibt nach Ansicht Lieses überhaupt keinen Anlass, die geltende Rechtslage in Deutschland und die Position der großen Mehrheit des Deutschen Bundestages in Frage zu stellen.
„Das Europäische Parlament hat sich mehrfach mit deutlicher Mehrheit gegen jede Form des Klonens und für die Unterstützung der entsprechenden Initiative Costa Ricas bei den Vereinten Nationen ausgesprochen. Im 6. Forschungsrahmenprogramm ist trotz aller Streitigkeiten das Klonen von Menschen in jeder Form eindeutig ausgeschlossen. Selbst der umstrittene Forschungskommissar Philippe Busquin hat in diesem Punkt den Forderungen aus Großbritannien nicht nachgegeben“ so Liese.

In der neuen Kommission sieht Liese die Position gegen das Klonen eher noch gestärkt. „Kommissionspräsident José Manuel Durao Barroso hat sich als portugiesischer Ministerpräsident für die Initiative Costa Ricas bei den Vereinten Nationen eingesetzt. Eine Reihe von Kommissaren wie der Italiener Rocco Buttiglione und der Slowake Ján Figel gehören zu den entschiedensten Gegnern des Klonens von Menschen überhaupt und werden diese Position in der Europäischen Kommission mit sehr großem Nachdruck vertreten“ betont Peter Liese.

Schockiert zeigt sich Liese über die unhaltbaren Heilsversprechen, die von den Befürwortern des sogenannten therapeutischen Klonens in der Diskussion immer noch gemacht werden. „Es ist wie bei einem Déjà-vu-Erlebnis. Schon vor vier Jahren hat das britische Unterhaus das Klonen von Menschen zu Forschungszwecken gestattet. Seitdem wird von den Befürwortern auch in Deutschland gebetsmühlenartig wiederholt, diese Technologie sei notwendig, um Diabetes, Alzheimer und Parkinson zu behandeln. Weder im Tierexperiment, noch in den Staaten wie Südkorea oder China, in denen Klonexperimente relativ ungeregelt seit einiger Zeit stattfinden, haben sich auch nur Teilergebnisse eingestellt, die diese Versprechen rechtfertigen.

Alternativen fördern

Der Bundestag ist genau auf dem richtigen Weg, wenn er sich gegen das Klonen von menschlichen Embryonen in jeder Form ausspricht und stattdessen die Alternativen wie die adulte Stammzellforschung und die Forschung von Zellen aus dem Nabelschnurblut unterstützt“, so Peter Liese.

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Schlagworte: Bioethik, Ethikrat, Klonen, reproduktives Klonen, Stammzellforschung