Die Hauptverantwortung soll bei den Mitgliedstaaten liegen
Das Europäische Parlament fordert einen stärkeren Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens. In einer Entschließung über einen Aktionsplan Umwelt und Gesundheit unterstützen die Abgeordneten die Pläne der Europäischen Kommission, ein Rauchverbot in öffentlichen Räumen bzw. die Begrenzung des Rauchens auf „physisch getrennte Raucherzonen, die ausreichend belüftet sind“. Die Kommission wird weiterhin aufgefordert, Tabakrauch in der Umwelt so schnell wie möglich als krebserregenden Stoff der Kategorie 1 einzustufen. Die Resolution hat keine unmittelbare Rechtskraft, wird aber sicherlich Einfluss auf die Meinungsbildung in der Europäischen Kommission und in den Mitgliedstaaten haben. Kommissar Kyprianou hat bei seiner Anhörung vor dem Europäischen Parlament im Herbst angekündigt, dass er Nichtraucherschutzgesetze wie in Irland und Italien für alle 25 Mitgliedstaaten anstrebt.
Es ist jedoch unklar, ob die Europäische Kommission die rechtliche Kompetenz für eine europaweite Regelung hat. Überlegungen in der Kommission laufen darauf hinaus, dies auf die Arbeitnehmerschutzgesetzgebung zu stützen.
Dies ist aus meiner Sicht problematisch. Generell glaube ich, dass wir Nichtraucher besser schützen müssen. Die Gefahren des Passivrauchens zum Beispiel im Zusammenhang mit Atemwegserkrankungen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder auch als Ursache für den plötzlichen Kindstod sind wissenschaftlich belegt. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, ob wirklich die Europäische Union über ein Rauchverbot in der Kneipe an der Ecke entscheiden soll oder ob dies angesichts des Subsidiaritätsprinzips nicht besser von den Mitgliedstaaten geregelt werden kann. Dies halte ich auch deshalb richtig, weil der Ansatz über die Arbeitnehmerschutzgesetzgebung vor allen Dingen Erwachsene schützt. Gerade Kinder, die zum Glück keine Arbeitnehmer sind, sind aber den Gefahren des Passivrauchens besonders ausgesetzt. Auch aus diesem Grund ist der nationale Ansatz sinnvoller.
Schlagworte: Nichtraucherschutzgesetz, Passivrauchen, Rauchverbot




















