Verdoppelung der Forschungsausgaben der EU
Noch keine Festlegung zu den ethischen Grenzen der Forschung
Die Europäische Kommission hat am heutigen Mittwoch ihren Vorschlag für das 7. Forschungsrahmenprogramm angenommen. Der Vorschlag muss in den nächsten Monaten vom Europäischen Parlament und dem Rat der Forschungsminister beraten, gegebenenfalls geändert und dann angenommen werden, bevor er Anfang 2007 in Kraft treten kann.
Die Europäische Kommission schlägt eine Verdoppelung der jährlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung aus dem EU-Haushalt vor und folgt damit einem Vorschlag, den das EP mehrfach, zuletzt im März dieses Jahres, gemacht hat. „Die Verdoppelung der Forschungsausgaben aus dem europäischen Haushalt ist sehr sinnvoll. Wir brauchen mehr Forschung und Entwicklung in Europa, um unsere Industrie wettbewerbsfähiger zu machen und um viele Probleme, z. B. im Bereich des Umweltschutzes oder bei der Bekämpfung von bisher unheilbaren Krankheiten zu lösen. Die Erhöhung ist besonders gut für Deutschland, da wir aufgrund unserer starken Forschungslandschaft aus diesem Programm mehr Rückflüsse haben, als bei allen anderen EU-Programmen. Europäische Forschungspolitik rechnet sich für Deutschland also doppelt“, das erklärte der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese, Mitglied im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments.
Der Arzt Liese begrüßte besonders die Erhöhung der Ausgaben für medizinische Forschung. Pro Jahr sollen dies in Zukunft 1,05 Milliarden Euro sein. Verglichen mit dem NIH in den USA (dort stehen über 25 Milliarden Dollar pro Jahr zur Verfügung) sind die Ausgaben, die Europa im Bereich der medizinischen Forschung tätigt, verschwindend gering. Selbst wenn man alle nationalen Forschungshaushalte in den 25 Mitgliedstaaten addiert, kommt man nicht annähernd auf die Summe des NIH. Daher ist die Richtung einer deutlichen Erhöhung der Ausgaben, die die Kommission einschlägt, die richtige.
Besonders freut mich, dass die speziellen Probleme von Kindern erstmals in einem Vorschlag für ein Rahmenprogramm aufgenommen wurden. Das Europäische Parlament hat die Kommission lange in diese Richtung gedrängt. Bei Kinderkrankheiten ist es noch schwieriger als bei anderen Erkrankungen, nur national zu forschen, da die Fallzahlen sehr klein sind. Kinder sollten uns allen aber besonders am Herzen liegen.
Potočnik und Verheugen kneifen bei ethischen Regeln
Im Rahmenprogramm ist keine Formulierung enthalten, die den Umgang mit ethisch umstrittener Forschung wie Klonen von Menschen oder Embryonenforschung regelt. Die Annahme des 6. Forschungsrahmenprogramms hatte wegen dieser Frage lange auf der Kippe gestanden. Eine Gruppe von vier Mitgliedstaaten (Deutschland, Italien, Österreich und Portugal) hatten damals auf ethische Grenzen gedrungen. Man einigte sich letztlich darauf, dass die Herstellung von Embryonen zu Forschungszwecken, einschließlich des so genannten therapeutischen Klonens, nicht unterstützt werden sollte. Keine klare
Regelung gab es im 6. Rahmenprogramm über die Forschung mit Embryonen, die zum Zweck der künstlichen Befruchtung hergestellt worden sind. Auch die Forschung mit diesen Embryonen ist in Deutschland illegal, und sie fallen wegen des Embryonenschutzgesetzes auch nicht an. Aufgrund der unklaren Situation und der Tatsache, dass ein entsprechender Vorschlag der Europäischen Kommission vom Ministerrat nicht angenommen wurde, verfolgte die Kommission in den letzten Jahren allerdings eine zurückhaltende Förderung in diesem Bereich. Es wurden bisher nur zwei Projekte gefördert, bei denen embryonale Stammzellen benutzt wurden, und es wurde kein Projekt gefördert, bei dem tatsächlich an Embryonen geforscht wurde. Die Praxis der Europäischen Kommission ist daher nach Ansicht Lieses durchaus akzeptabel für Deutschland und steht im Einklang mit den Forderungen des Deutschen Bundestags.
Allerdings entsteht durch den Vorschlag der Kommission zum 7. Rahmenprogramm jetzt erneut eine große Unsicherheit. Nach dem Wortlaut des Rahmenprogramms wäre es möglich, Forschungen zum Klonen von Menschen aus dem europäischen Haushalt zu fördern. Theoretisch wäre es möglich, eine Technik, die in 24 Mitgliedstaaten verboten ist, und nur in einem Staat erlaubt ist, aus dem europäischen Haushalt zu unterstützen. Dies widerspricht nicht nur ethischen Maßstäben, sondern auch dem Subsidiaritätsprinzip.
Die Europäische Kommission und insbesondere die beiden hauptzuständigen Kommissare Potočnik und Verheugen drücken sich vor ihrer Verantwortung. Sie ignorieren auch das Votum des Europäischen Parlaments, das am 10. März gefordert hat, Forschung mit menschlichen Embryonen und embryonalen Stammzellen von der europäischen Forschungsförderung auszunehmen und sie dort, wo sie erlaubt ist, aus den nationalen Haushalten zu finanzieren. Das Europäische Parlament wird sich dies nicht gefallen lassen und die Kommission wird in dieser Frage leider mehr Ärger bekommen als notwendig. Der sehr gute Vorschlag zum 7. Rahmenprogramm wird durch die Feigheit der zuständigen Kommissare in der entscheidenden Frage der ethischen Grenzen unnötig diskreditiert.
Schlagworte: Ethik, Forschung, Gen- und Biotechnologie, Gentechnologie, Kinder, Kinderkrankheiten, Medizin




















