Schröders Forderung nach Lockerung des Embryonenschutzes ist Placebo für die Forschung

Deutsche Gesetzgebung findet international viel Zustimmung

„Die Forderung von Schröder und Clement, den Embryonenschutz in Deutschland zu lockern, soll von dem Versagen der noch amtierenden Bundesregierung bei der Förderung von Forschung und Innovation ablenken.

Schröder und Clement benutzen menschliches Leben, um ein Placebo für die Wissenschaft zu verteilen – dies erklärte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-ED), Dr. Peter Liese. „Die noch amtierende Bundesregierung ist für Rückschritte und Versagen in vielen Bereichen der Forschungspolitik verantwortlich. Als Beispiele nenne ich nur die Totalblockade bei der grünen Gentechnik und den Vorschlag des Ministerrates der unter Beteiligung Deutschlands eine drastische Reduktion der Forschungsausgaben der Europäischen Union fordert

Die Stammzellforschung ist sicher ein wichtiger Bereich, aber restriktive Regeln zur embryonalen Stammzellforschung sind sicher nicht das wichtigste Problem des Forschungsstandortes Deutschland. Von den Forschungsausgaben der Europäischen Union gehen 0,002 Prozent in die Forschung mit embryonalen Stammzellen. Es ist auch nicht richtig, dass Deutschland in diesem Bereich völlig abgehängt ist. Kürzlich ist das zehnte Projekt mit embryonalen Stammzellen genehmigt worden. In Frankreich, das liberalere Regeln hat, gibt es neun Projekte und in Großbritannien, das sehr liberal ist, gibt es zehn Projekte“, so Liese.

Europäisches Parlament für adulte Stammzellen

International und in Europa sieht Dr. Peter Liese durchaus viel Zustimmung für das deutsche Gesetz, das den Schutz des menschlichen Embryos mit der Notwendigkeit zu forschen in Einklang bringt. Der Ausgang des italienischen Referendums sei ein Zeichen dafür, dass Deutschland keineswegs isoliert ist. Neben Deutschland und Italien hätten weitere sechs europäische Länder ähnlich strenge Regelungen (Österreich, Polen, Slowakei, Malta, Portugal und Irland) und nur drei Staaten (Großbritannien, Belgien und Schweden) erlauben das Klonen von menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken. Das Klonen in jeder Form sei auch von der Vollversammlung der Vereinten Nationen mit großer Mehrheit abgelehnt worden.

Das Europäische Parlament habe mehrfach ein umfassendes Klonverbot gefordert und sich stattdessen für die Forschung mit adulten Stammzellen ausgesprochen. „Bei adulten Stammzellen gibt es bemerkenswerte Erfolge, z.B. bei der Bekämpfung von Leukämie, bei der Behandlung von Verbrennungen (und weiteren Schäden an der Haut) sowie bei der Behandlung von Knorpel- und Knochenerkrankungen. „Von diesen Erfolgen können die embryonalen Stammzellenforscher nur träumen. Daher ist es notwendig, die adulte Stammzellforschung nicht nur durch Geld, sondern auch durch verbesserte Rahmenbedingungen zu unterstützen“, so Liese, der am Humangenetischen Institut der Universität Bonn promoviert hat.

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Schlagworte: Bundesregierung, Embryonen, Embryonenschutz, Forschung, Forschungspolitik, Gen- und Biotechnologie, Klonen, Medizin, Stammzellen, Stammzellenforschung