Menschenschwein als Organlieferant?

Europaabgeordnete wollen Herstellung von Chimären und Hybridlebewesen verbieten

Forscher in Großbritannien wollen Mischlebewesen aus Mensch und Tier züchten. Ziel der Experimente ist es unter anderem, Lebewesen zu züchten, die eine Mischung aus Mensch und Tier darstellen, um davon „Ersatzteillager“ für Organe anzulegen. Diese Organe könnten unter Umständen weniger stark abgestoßen werden als tierische Organe. Außerdem will man damit den Mangel an menschlichen Eizellspenden für die embryonale Stammzellforschung beheben. Menschliche Eizellen sind knapp, da die Gewinnung mit einer sehr aufwändigen und gefährlichen Prozedur für die Frauen einhergeht.

Daher überlegt man z.B. für Klonexperimente, Schweineeizellen heranzuziehen. In diese würden die Erbinformationen vom Menschen transplantiert und daraus ein geklonter Mensch-Tier-Embryo entstehen.

Mit solchen Experimenten würde man den  Teufel mit dem Beelzebub austreiben. Zwar ist es richtig, neue Therapiemethoden zu erforschen und insbesondere auf Technologien zu setzen, bei denen man keine weiblichen Eizellen braucht, aber bei der Herstellung von Mensch-Tier-Lebewesen besteht eine ganze Reihe von ungeklärten medizinischen Risiken auch aus ethischer Sicht ist es völlig inakzeptabel, die Grenze zwischen Mensch und Tier so verschwimmen zu lassen.

Meine Kollegen und ich im Europäischen Parlament kritisieren allerdings nicht die Transplantation einzelner tierischer Zellen auf Patienten, um z.B. bei Diabetikern die Insulinproduktion zu übernehmen. Unsere Kritik richtet sich gegen Experimente, bei denen Lebewesen entstehen, bei denen man nicht mehr eindeutig sagen kann, ob es sich um Mensch oder Tier handelt.

Im Europäischen Parlament wird die Frage kontrovers im Zusammenhang mit einer geplanten Verordnung über neuartige Therapien diskutiert. Die Europäische Kommission hat im vergangenen Jahr einen Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt, um die Zulassung in diesem Bereich weitgehend zu harmonisieren. Die Frage, ob ethisch umstrittene Therapien zugelassen werden, soll allerdings den Mitgliedstaaten überlassen sein. Hier haken wir zusammen mit dem mächtigen Rechtsausschuss des Europäischen Parlamentes ein. Zwar soll die umstrittene Frage der menschlichen embryonalen Stammzellforschung als solcher den Mitgliedstaaten überlassen werden, allerdings soll es bestimmte Binnenstandards geben, an die sich Forscher in allen Mitgliedsstaaten halten müssen. Dazu gehört das Verbot der Eingriffe in die menschliche Keimbahn, das Verbot der Kommerzialisierung des menschlichen Körpers und seine Teile als solcher, und das Verbot der Herstellung von Hybridlebewesen und Chimären.

In der Industrie ist über die Frage ein Streit ausgebrochen. Die entsprechenden Verbotsanträge wurden von der Europäischen Vereinigung der Biotechnologie (Europa Bio) bei der Abstimmung im Industrieausschuss noch neutral betrachtet und teilweise sogar unterstützt. Im Vorfeld der Abstimmung im Rechtsausschuss gab es allerdings kritische Einlassungen vonseiten der Industrie, vor allen Dingen motiviert durch die britischen Unternehmen.

Die Biotechnologie-Industrie ist gut beraten, sich von entsprechenden Experimenten klar und deutlich zu distanzieren. 95% der Anwendungen der Biotechnologie im medizinischen Bereich spielen sich völlig außerhalb ethisch kontroverser Bereiche ab. Nicht nur die adulte Stammzellforschung, sondern auch viele andere Bereiche sind unkontrovers und müssen von der Europäischen Union sowohl finanziell als auch durch geeignete Gesetzgebung besser unterstützt werden. Es sollte allerdings auch jederzeit klar sein, dass es bestimmte ethische Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen.

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Schlagworte: Chimären, Ersatzteillager, Gen- und Biotechnologie, Hybridlebewesen, Mensch-Tier-Embryo, Mischlebewesen