Bodenschutzrichtlinie sieht kein Land

Keine Notwendigkeit für europäische Gesetzgebung / Böden bewegen sich nicht über Grenzen / Kein Sanierungsinstrument für Brachflächen

Pläne für eine EU-Richtlinie zum Bodenschutz stoßen im Europäischen Parlament auf Ablehnung. „Kein Bedarf“, so der eindeutige Befund.

Böden bewegen sich nicht über Grenzen und der Eintrag in Böden aus Luft und Wasser wird europäisch kontrolliert. Was will die Kommission damit erreichen? Wo liegen der umweltpolitische Mehrwert und das politische Ziel, wenn die entscheidenden Umweltfaktoren für Bodenqualität bereits ausreichend geregelt werden.

Wenn die Qualität vieler Böden problematisch sei, so sei es Sache der Mitgliedstaaten, entsprechende Sanierungsmaßnahmen einzuleiten. Natürlich ist es notwendig, die Bodenqualität zu verbessern, aber dies ist nach dem Subsidiaritätsprinzip eine nationale Aufgabe.

Ich warne davor, die Bodenschutzrichtlinie zum europäischen Sanierungsinstrument für Brachflächen und Industriealtlasten in Osteuropa zu machen. Die erforderlichen zusätzlichen Mittel kann Europa nicht aufbringen. Aber notwendige Projekte können aus den Fonds der Regionalentwicklung finanziert werden. Zudem warne ich vor Berichtspflichten und zusätzlicher Datenerhebung auf Ebene der Bundesländer. Die Landesbehörden in NRW sind schon alarmiert und fürchten zusätzliche Bürokratie.

Die Kommission wird sich voraussichtlich noch diesen Monat abschließend mit dem Entwurf für eine Bodenschutzrichtlinie befassen.

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Schlagworte: Bodenschutz, Bodenschutzrichtlinie