Teilerfolg bei europäischer Bodenschutzrichtlinie

In Zusammenarbeit mit Landesumweltministerium einige Verbesserungen für Betroffene erreicht / Weitere Arbeit notwendig

Bei der Abstimmung des Umweltausschusses über die geplante Rahmenrichtlinie zum Bodenschutz habe ich eine Reihe von Verbesserungen für die betroffenen Kommunen, Landwirte und Unternehmen durchsetzen können. Die Bodenschutzrichtlinie wird seit Monaten sehr kontrovers diskutiert. Sowohl die Länderumweltminister in Deutschland, insbesondere NRW-Umweltminister Eckhard Uhlenberg, als auch die CDU/CSU-Abgeordneten im Europäischen Parlament halten die Richtlinie grundsätzlich für problematisch, da sie einen Eingriff in das Subsidiaritätsprinzip bedeutet. Die Europäische Union sollte nur das regeln, was grenzüberschreitende Auswirkungen hat. Der Boden in Spanien wechselt nun einmal nicht so einfach nach Deutschland. Daher bin ich grundsätzlich skeptisch gegenüber dem Vorschlag und unterstütze die Position, die zum Beispiel auch durch die südwestfälischen IHKs vertreten wird, nämlich dass wir die Richtlinie nicht brauchen.

Mit dem Ablehnungsantrag kamen wir allerdings im Ausschuss nicht durch. Erfolgreich waren wir allerdings bei der Durchsetzung von konkreten Änderungsanträgen. So ist es gelungen, die Vorschrift zu streichen, die bedeuten würde, dass bei jedem Grundstücksverkauf überall in der Europäischen Union ein sog. Bodenzustandsbericht durchgeführt werden müsste. Dies hätte eine Kostenbelastung von ca. 5 000 Euro pro Grundstücksverkauf (vorsichtig geschätzt) bedeutet. Stattdessen muss der Käufer nur über die bekannten Informationen unterrichtet werden. Dies ist in den meisten Mitgliedstaaten bereits zivilrechtlich geregelt. Auch bei einer Reihe von anderen Fragen ist es gelungen, Änderungsanträge durchzusetzen, die in Zusammenarbeit mit dem Landesumweltministerium NRW erarbeitet worden waren, um die Richtlinie handhabbarer zu machen. Andererseits ist es aber bei einer Reihe von anderen Fragen nicht gelungen, die legitimen Interessen der Menschen in Südwestfalen und in Deutschland durchzusetzen. Hier haben wir noch eine Menge Arbeit vor uns. Die Abstimmung über die geplante Richtlinie im Plenum des Europäischen Parlaments ist für November vorgesehen.

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Schlagworte: Bodenschutzrichtlinie, Subsidiarität