Europaabgeordnete schwächen Bodenschutzrichtlinie ab

Wichtige Teilerfolge, aber Gefahr von neuer Bürokratie nicht gebannt

Das Europäische Parlament hat bei seiner vergangenen Sitzung in Straßburg den Vorschlag für eine Bodenschutzrichtlinie grundlegend geändert und abgeschwächt. Der Vorschlag für eine Bodenschutzrichtlinie war in Deutschland, auch in Südwestfalen, auf heftige Kritik gestoßen. So hatte sich beispielsweise die Industrie- und Handelskammer zu Hagen bei einer gemeinsam Veranstaltung mit den anderen südwestfälischen IHKs kritisch geäußert. Auch die NRW-Landesregierung, insbesondere Umweltminister Uhlenberg, lehnen die Bodenschutzrichtlinie ab.

Auf Antrag der Christdemokraten ist es gelungen, wesentliche Kritikpunkte auszuräumen. So ist es beispielsweise gelungen, den sogenannten Bodenzustandsbericht zu streichen. Dieser Vorschlag der Kommission hätte bedeutet, dass bei jedem Grundstücksverkauf aufwendig untersucht werden muss, wie der Boden beschaffen ist. Kosten von mindestens 5000 Euro wären auf Käufer und Verkäufer zugekommen.

Nach dem Willen des Europäischen Parlaments soll der Verkäufer nur verpflichtet sein, Informationen weiterzugeben, die ihm über den Bodenzustand bekannt sind. Dies ist in Deutschland ohnehin zivilgerichtlich geregelt. Trotz der Verbesserung bleibe ich bei meiner kritischen Grundeinstellung. Der Boden ist grundsätzlich keine europäische Aufgabe. Im Gegensatz zu Luft und Wasser überschreitet der Boden in Europa nicht die Grenze, deswegen sollten wir nach dem Subsidiaritätsprinzip dieses den Mitgliedstaaten überlassen. In Deutschland und vielen anderen Staaten funktioniert Bodenschutz sehr gut, dort wo er nicht funktioniert, wären zunächst einmal die Mitgliedstaaten gefragt.

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Schlagworte: Bodenschutzrichtlinie