Wer 2002 für das Gesetz war und jetzt für eine Verschiebung ist, war entweder nicht gut informiert oder hat bewusst auf schrittweise Aufweichung gesetzt
Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-ED) habe ich energisch der Argumentation widersprochen, dass auf Grund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Verschiebung des Stichtags für den Import von embryonalen Stammzellen erforderlich sei.
Dies hatte eine Gruppe von SPD-Bundestagsabgeordneten schon vor einigen Monaten vorgeschlagen und dafür mittlerweile Unterstützung von Bundesforschungsministerin Annette Schavan und Bundeskanzlerin Angela Merkel erhalten.
Es gibt keine wirkliche Neuerung in der Wissenschaft, die jetzt eine andere Entscheidung rechtfertigt als 2002. Sowohl die Verunreinigung von embryonalen Stammzellen mit tierischem Material als auch die relativ begrenzte Anzahl von embryonalen Stammzelllinien und die Patentierung der embryonalen Stammzellen waren jedem, der des wissen wollte, bei der Verabschiedung des Gesetzes 2002 bekannt. Wer jetzt mit diesen Begründungen eine Verschiebung des Stichtags befürwortet, obwohl er 2002 dafür gestimmt hat, hat sich damals entweder nicht gut genug informiert oder bewusst eine schrittweise Liberalisierung des Stammzellgesetzes und des Embryonenschutzgesetzes betrieben.
Die grundsätzliche Entwicklung in der Stammzellforschung spricht keinesfalls für eine Änderung des deutschen Gesetzes. Viele Heilversprechen, die mit der embryonalen Stammzellforschung verbunden waren, haben sich nicht bewahrheitet. Im Bereich der Alternativen gibt es aber praktisch jede Woche positive Meldungen. Auch die grundlegenden Erfolge von Thomson und Yamanaka bei der Forschung zur Reprogrammierung von Körperzellen wurden nicht mit Hilfe von neuen embryonalen Stammzellen, sondern mit sehr alten Linien, die in Deutschland ohne Begrenzung importiert werden dürfen, erzielt. Natürlich bedeutet der Stichtag eine gewisse Begrenzung. Aber das liegt im Wesen eines Gesetzes, das die Forschung aus Gründen des Lebensschutzes und der Menschenwürde eingrenzt. Wer die Beschränkung kritisiert und gleichzeitig sagt, dass wir strenge ethische Regeln brauchen, versucht die Quadratur des Kreises.
Ethische Grenzen bedeuten auch immer praktische Grenzen. Eine einmalige Verschiebung des Stichtags wird es wohl kaum geben, da der nächste Bundestag den Stichtag jederzeit erneut verschieben könnte. Wenn bei so wenig überzeugenden Argumenten eine Verschiebung erwogen wird, wer sollte dann eine nochmalige Verschiebung verhindern.
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