Patienten und Angehörige können auch in Zukunft von Magnetresonanztomographie profitieren
„Das Europäische Parlament hat beschlossen, das Inkrafttreten der Richtlinie über physikalische Einwirkungen (sog. EMF-Richtlinie) um vier Jahre zu verschieben und die Richtlinie zu überarbeiten. Damit bleibt den Patienten auch die wichtige Magnetresonanztomographie (MRT) erhalten.“ Dies teilte der südwestfälische Europaabgeordnete und Arzt Dr. med. Peter Liese (CDU), der im Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments mitarbeitet, nach einer Abstimmung in Straßburg mit.
Als Magnetresonanztomographie (auch: Kernspintomographie) bezeichnet man ein bildgebendes Verfahren, mit dem sich Gewebestrukturen im Körperinneren darstellen lassen. Die Schnittbilder des menschlichen Körpers werden über die Nutzung magnetischer Felder und elektromagnetischer Wellen gewonnen. Die Technik wird z.B. zur Diagnose von Hirnblutungen und Krebs eingesetzt. Die elektromagnetischen Felder und die in diesem Zusammenhang vorgesehenen Grenzwerte wurden in den letzten Monaten zum Stein des Anstoßes.
Bereits Ende Oktober hatte die Europäische Kommission daher vorgeschlagen, das Gesetzeswerk später in Kraft treten zu lassen als ursprünglich geplant. Danach sollte die Richtlinie statt Ende April dieses Jahres erst 2012 europäisches Recht werden. In der Zwischenzeit sollte sie so überarbeitet werden, dass Einschränkungen von MRT vermieden werden. Besonders die Deutsche Gesellschaft für Radiologie hatte darauf gedrungen, die strengen Grenzwerte für Magnetfelder, die die Arbeit mit MRT erheblich erschwert hätten, zu überdenken. Dem hatten sich viele Europaabgeordnete, u.a. Peter Liese, angeschlossen.
„Nun ist die Inkraftsetzung der ursprünglich geplanten übertriebenen Grenzwerte vom Tisch. Ich bin sehr erleichtert, dass die bewährte Magnetresonanztomographie, die zur Diagnostik von schwerwiegenden und zum Teil lebensbedrohlichen Erkrankungen erforderlich ist, weiterhin zum Wohl der Patienten eingesetzt werden kann.“ Liese, der als Stationsarzt in einer Kinderklinik gearbeitet hat und dem die Nöte der Patienten und ihrer Angehörigen ein besonderes Anliegen sind, sagte, ihm „sträuben sich die Haare zu Berge bei dem Gedanken, Mutter oder Vater die Begleitung ihres Kindes in den Kernspin untersagen zu müssen, weil europäische Regeln dies verlangen“. Nun gelte es, die Überarbeitung der Richtlinie aufmerksam zu verfolgen.
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