Energieeffiziente Maßnahmen der EU sparen elektrische Energie im Wert von über fünf Milliarden Euro

Ökodesignmaßnahme für Straßen- und Bürobeleuchtung angenommen / Südwestfälische Leuchtenindustrie kann profitieren / Klimaschutz und Kostenreduktion sind zwei Seiten einer Medaille

Der Regelungsausschuss, in dem Vertreter der Europäischen Kommission und Experten der 27 Mitgliedstaaten vertreten sind, hat am vergangenen Freitag eine sogenannte Durchführungsmaßnahme der Richtlinie über Ökodesign energieverbrauchender Produkte angenommen. Dabei geht es um Beleuchtung im tertiären Bereich, das heißt Straßen- und Bürobeleuchtung. Durch Energieeffizientsstandards soll der Stromverbrauch Zukunft um 38 Terawattstunden (38 Milliarden Kilowattstunden) pro Jahr reduziert werden. Dies entspricht, bei einem durchschnittlichen Strompreis von 15 Cent pro Kilowattstunde, einer Summe von über fünf Milliarden Euro, die die Anwender so einsparen können.

Die Ökodesignrichtlinie über energieverbrauchende Produkte war vom Europäischen Parlament und vom Ministerrat bereits im Jahr 2005 angenommen worden. Seit Juli dieses Jahres werden die konkreten Maßnahmen im sogenannten Komitologie-Verfahren beschlossen. Erste Maßnahme war im Juli ein Beschluss zur Reduzierung von Stand-by-Verlusten. Neben der Maßnahme im Bereich der tertiären Beleuchtung wurde am Freitag auch eine Maßnahme über Digital-Konverter beschlossen. Die in der Öffentlichkeit sehr ausführlich diskutierte Maßnahme über Beleuchtung im privaten Bereich (das „Glühbirnenverbot“), folgt im November. Die beschlossenen Maßnahmen werden nun noch vom Europäischen Parlament geprüft. Es wird jedoch nicht damit gerechnet, dass das Parlament sie grundsätzlich aufhält.

Die Maßnahme zur Straßen- und Bürobeleuchtung wird in drei Schritten durchgeführt. Ein Jahr nach Inkrafttreten, das heißt voraussichtlich Anfang 2010, werden die besonders ineffizienten Leuchten (T8) aus dem Verkehr gezogen. Drei Jahre nach Inkrafttreten, voraussichtlich Anfang 2012, folgen die relativ uneffizienten T12 und T10-Leuchten. Acht Jahre nach Inkrafttreten wird der Standard noch einmal verschärft, sodass nur noch wirklich besonders effiziente Leuchten eingebaut werden dürfen.

Nach Ansicht des heimischen CDU-Europaabgeordneten Dr. Peter Liese ist es besonders wichtig, dass die Maßnahme auch kontrolliert wird. „In der Vergangenheit haben wir leider festgestellt, dass insbesondere bei Billigimporten aus Fernost die Standards der EU nicht eingehalten wurden. Deshalb habe ich mich im Rahmen der Verabschiedung der Richtlinie dafür eingesetzt, dass keine weiteren Maßnahmen beschlossen werden, ohne dass auch die zuständigen Kontrollmaßnahmen festgelegt werden. Dies ist nunmehr erreicht“, so Liese.

Insgesamt bewertet Liese die Maßnahmen im Rahmen der Ökodesignrichtlinie sehr positiv. Energieeffiziensstandards schonen den Geldbeutel der Verbraucher und in diesem Fall insbesondere öffentliche Mittel der Kommunen. Die Umwelt profitiert durch die Einsparung von CO2, in diesem Fall 15 Millionen Tonnen CO2. „Klimaschutz und Kostenreduktion sind in diesem Fall zwei Seiten der selben Medaille“, so der CDU Abgeordnete, der die Richtlinie für die größte Fraktion im EP betreut. Auch die heimische Industrie profitiert, denn energieeffiziente Leuchten werden vor allem in Südwestfalen produziert.

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Schlagworte: Beleuchtung, Energie, Energieeffizienz, Glühbirne, Glühlampe, Leuchten, Strom, Umwelt- und Klimaschutz