Ministerrat nimmt Änderungen des Parlaments zu Emissionshandel im Flugverkehr an

Entscheidung war überfällig um Klima zu schützen und Wettbewerbsverzerrungen abzubauen

Der Ministerrat der Europäischen Union hat am Freitag formell die Änderungsanträge des Europäischen Parlaments zur Einbeziehung des Flugverkehrs in den Emissionshandel angenommen. Er bestätigte damit abschließend und rechtskräftig die Einigung, die der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Dr. Peter Liese, und die slowenische Ratspräsidentschaft Ende Juni erzielt hatten. Das Parlament hatte die entsprechenden Änderungsanträge im gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates bereits in seiner Juli-Plenarsitzung mit überwältigender Mehrheit angenommen. Zwischenzeitlich erfolgte die Prüfung durch die Sprachjuristen des Rates. Es ist nun davon auszugehen, dass die Regelung in wenigen Wochen im Amtsblatt veröffentlicht wird.

Die Einigung sieht vor, dass der Luftverkehr ab 2012 in das System des Emissionshandels einbezogen wird. Dies gilt für alle Flüge die in Europa starten und landen, d.h. auch für Interkontinentalflüge z.B. in die USA oder nach Japan. Zunächst wird nur CO2 aus Flugzeugen in den Emissionshandel einbezogen. Forderungen andere Gase mit einzubeziehen, scheiterten am Widerstand des Ministerrates. Für die NOx Emissionen wird es ein eigenes regulatorisches Instrument geben. Die Fluggesellschaften erhalten zunächst 85 Prozent ihrer Zertifikate aufgrund eines europäisch einheitlichen Referenzwertes (Benchmark) kostenlos. 15 Prozent müssen ersteigert werden. Das Klimaziel für den Flugverkehr ist zunächst sehr bescheiden. In der ersten Periode 2012 müssen die Flugzeugbetreiber gegenüber der Basisperiode 2004-2006 drei Prozent der Emissionen reduzieren.

Der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Dr. Peter Liese, begrüßte die endgültige Annahme des Kompromisses durch den Rat. „Die Entscheidung, den Flugverkehr in den Emissionshandel einzubeziehen, war überfällig. Die Emissionen des Flugverkehrs haben sich seit 1990 verdoppelt. Dies passt überhaupt nicht zu den Klimazielen der Europäischen Union und der internationalen Gemeinschaft. Dass wir auch Interkontinentalflüge einbeziehen ist ein Quantensprung im Klimaschutz. Eine europäische Gesetzgebung strahlt dadurch sehr stark in die Welt aus und wir reduzieren die Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum. Zwar haben Drittstaaten, vor allem die noch amtierende amerikanische Regierung unter Präsident Bush, angekündigt, rechtlich gegen den Beschluss vorzugehen. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir erstens rechtlich auf der sicheren Seite sind, und zweitens, unter einem neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten, ob er Obama oder McCain heißt, eine konstruktivere Klimapolitik der USA erleben werden. Ich halte die Entscheidung auch deshalb für längst fällig, weil es ein Unding ist, dass die Bürgerinnen und Bürger, die sich umweltfreundlicher Verkehrsmittel wie z.B. Bus und Bahn bedienen, durch hohe Steuern und Abgaben inklusive der Ökosteuer belastet werden, während die Billigflieger praktisch bisher ohne Steuern und Abgaben davon kamen. Dies wird sich nun wenigstens etwas ändern und wir bauen damit Wettbewerbsverzerrungen ab. Darüber hinaus plädiere ich dafür, dass die Auktionseinnahmen für die Entlastung von Bus und Bahn genutzt werden“.

Einige Aspekte der Einigung werden vom Europäischen Parlament und dem Ministerrat in der aktuellen Diskussion über die Revision es Emissionshandels noch einmal aufgegriffen. Teil der Einigung unter der slowenischen Präsidentschaft war, dass man bei der Auktionsmenge und beim Cap ab 2013, d.h. in der zweiten Periode, im Lichte der Einigung über das Gesamtpaket noch einmal über die Zahlen diskutiert wird. „Ich halte es für unfair, wenn wir der Stahl-, Zement- und Kalkindustrie eine Reduktionsverpflichtung von 21 Prozent auferlegen, eventuell im Rahmen eines internationalen Abkommens sogar noch mehr, und gleichzeitig die Fluggesellschaften nur fünf Prozent reduzieren müssen. Ich halte es auch für unfair, wenn Teile der Industrie bis 2020 sogar 100 Prozent ihrer Zertifikate ersteigern sollen und der Flugverkehr auf Dauer 85 Prozent kostenlos erhält. Hier muss noch einmal nachverhandelt werden um für die zweite Periode eine gerechte Lösung zu finden“, so Liese abschließend.

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Schlagworte: CO2-Zertifikate, Emissionshandel, Klimaschutz, KMU, Luftverkehr, Umwelt- und Klimaschutz, Unternehmen, Wettbewerb