Europa will Behandlung von Patienten im Ausland erleichtern

Südwestfalen kann profitieren, aber bei Harmonisierung droht Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip

Der Europäische Gerichtshof hat bereits in unzähligen Urteilen zum Ausdruck gebracht, dass Patienten das Recht haben, auch in einem anderen EU-Staat Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch zu nehmen und diese anschließend von ihrer Krankenkasse erstattet zu bekommen. Dieses Recht wird von den deutschen Krankenkassen und vom deutschen Gesetzgeber respektiert. In anderen Ländern ist dieses Vorgehen aber noch nicht in die nationale Gesetzgebung übernommen.

Daher hat die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag gemacht, der allen Patienten entsprechende Rechte sichert, das heißt, nicht nur in Deutschland, sondern beispielsweise auch in Spanien und den Niederlanden.

„Der Vorschlag der Kommission bedeutet eine Chance für die deutschen Anbieter im Gesundheitssystem, da das deutsche Gesundheitssystem, trotz aller Unkenrufe, vielen anderen in Europa überlegen ist, so dass eher zusätzliche Patienten nach Deutschland kommen, als dass wir in Netto mit einer Abwanderung rechnen müssen“, erklärte Liese. Bereits heute ließen sich viele Patienten, zum Beispiel aus den Niederlanden, in Südwestfalen behandeln. Durch den Kommissionsvorschlag könnte sich dieser Trend weiter verstärken und die Region dadurch profitieren. Problematisch sieht Liese jedoch einige Bestimmungen des Vorschlags, die über das eigentliche Kernanliegen hinausgehen. Besonders kritisiert er den Artikel 5. Darin schlägt die Kommission vor, Qualitäts- und Sicherheitsstandards in den nationalen Gesundheitssystemen festzulegen. Die Einzelheiten sollen aber im Komitologieverfahren, das heißt, ohne Mitsprache des Europäischen Parlamentes, festgelegt werden. „Für die Regelung der Gesundheitsversorgung auf ihrem Territorium sind die Mitgliedstaaten zuständig. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollte sich die Europäische Union nur einmischen, wenn es um grenzüberschreitende Aspekte oder bestimmte Einzelfragen geht, die im Vertrag klar geregelt sind. Ich habe den Eindruck, dass die Kommission hier ihre Grenzen überschreitet“, so der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete.

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Schlagworte: Gesundheit, Gesundheitsdienstleistungen, Gesundheitssystem, Gesundheitsversorgung, Sicherheitsstandards