Europäisches Parlament unterstützt Forderung der Ärzteschaft bei Arbeitszeitrichtlinie

Keine neuen Endlosdienste / Proteste von Ärzten aus Südwestfalen haben gewirkt

Das Europäische Parlament hat am Mittwoch mit großer Mehrheit eine Änderung des gemeinsamen Standpunktes der Mitgliedstaaten zur Arbeitszeitrichtlinie beschlossen. Der gemeinsame Standpunkt, der im Frühjahr verabschiedet wurde, war bei Ärzteverbänden und auch bei Ärzten aus der Region auf massive Kritik gestoßen, da er die sogenannte inaktive Bereitschaftszeit grundsätzlich nicht als Arbeitszeit qualifizierte.

Dies hätte bedeutet, dass Endlosdienste bis zu einer Woche am Stück möglich geworden wären. Das Europäische Parlament drehte den Spieß nun um und nahm einen Änderungsantrag mit 576 zu 122 Stimmen an, der die Zeit des Bereitschaftsdienstes grundsätzlich als Arbeitszeit qualifiziert. Zwar haben die Mitgliedstaaten durch nationale Gesetze oder Tarifverträge die Möglichkeit hier Ausnahmen festzulegen, aber die Verhandlungsposition der angestellten Ärzte wird nach dem Beschluss des Parlamentes sehr viel stärker sein als nach dem Beschluss des Ministerrates. Die Sache wird nun im Vermittlungsausschuss behandelt.

Aus meiner Erfahrung als angestellter Arzt in einer Kinderklinik weiß ich, wie belastend für Ärzte und Patienten Endlosdienste sind. Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben wir in den letzten Jahren große Fortschritte erreicht. Durch das Votum des Europäischen Parlaments ist die Gefahr gebannt, dass all diese Fortschritte zunichte gemacht werden. Dazu haben die vielen Proteste von Ärzten aus der Region ganz wesentlich beigetragen. Der Beschluss ist eine schallende Ohrfeige für Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, der den arbeitnehmerfeindlichen Kompromiss des Ministerrates ausdrücklich unterstützt hat.

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Schlagworte: Arbeitszeit, Ärzte, Gesundheit, Gesundheitsversorgung, Tarifverträge