Steuersenkung mit Verstand: Andere EU-Länder können Vorbild sein

Bei den geplanten Entlastungen sollte man neben den kurzfristigen konjunkturellen Aspekten auch die langfristige Lenkungswirkung im Auge haben. Fünfzig Milliarden Euro sind viel Geld, aber wenn die Entlastungen nicht gezielt erfolgen, kann das Geld schnell verpuffen. Im europäischen Ausland sind eine Reihe von Anreizen bereits Praxis. Für die heimischen Unternehmen ergibt sich daher eine Wettbewerbsverzerrung, wenn Deutschland nicht schnell nachzieht.

Vier Beispiele:

  1. Die Ökosteuer auf Bus und Bahn muss so schnell wie möglich abgeschafft werden
    Es ist ein Anachronismus, dass Bürger, die sich umweltfreundlich verhalten, indem sie z.B. Bus und Bahn statt Flugzeug oder Pkw benutzen, hoch belastet werden. Andere Länder kennen eine solche Abgabe nicht, wodurch insbesondere die mittelständischen Busunternehmen einer Wettbewerbsverzerrung ausgesetzt sind.
  2. Senkung der Mehrwertsteuer auf Produkte und Dienstleistungen zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Energieeffizienz
    Es ist zwar gut, dass die Bundesregierung die Sanierung von Gebäuden und den Ausbau erneuerbarer Energien mit Zuschüssen und günstigen Krediten fördert. Teilweise aber werden durch den Anfall von 19% Mehrwertsteuer bei den entsprechenden Maßnahmen die staatlichen Zuschüsse mehr als aufgefressen. Länder wie Frankreich haben gute Erfahrungen damit gemacht, durch gezielte Steuersenkungen Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu fördern. Eine gute Idee ist meiner Ansicht nach, für Solarkollektoren, Erdwärmepumpen, Holzpelletsheizungen und deren Einbau den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7% anzusetzen.
  3. Senkung der Mehrwertsteuer auf arbeitsintensive Dienstleistungen
    Für viele arbeitsintensive Dienstleistungen, z.B. im Hotel- und Gaststättenbereich, gelten in unseren Nachbarländern reduzierte Mehrwertsteuersätze. Dies bedeutet eine Wettbewerbsverzerrung auch für die Tourismusbetriebe in unserer Region. Die Europäische Kommission drängt seit langem auf einen reduzierten Mehrwertsteuersatz. Deutschland hat sich diesbezüglich bisher widersetzt. Der Widerstand von Finanzminister Peer Steinbrück in dieser Frage ist kontraproduktiv.
  4. Senkung der Mehrwertsteuer auf Medikamente
    In Deutschland gilt auch für Medikamente ein Mehrwertsteuersatz von 19%. Deutsche Apotheken werden dadurch in der Konkurrenz zum Ausland, z.B. zu den Niederlanden, benachteiligt, weil dort ein niedrigerer Steuersatz gilt. Auch dieses Problem könnte jetzt endlich angegangen werden.
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Schlagworte: Arbeitsplätze, Arzneimittel, Busunternehmen, Erneuerbare Energien, KMU, Mehrwertsteuer, Steuern, Steuerrecht, Wirtschaft