Mit großer Erleichterung und Genugtuung sehe ich die Entscheidung des tschechischen Senates über den Vertrag von Lissabon. Der Senat hatte nach intensiven Debatten gegen den Willen von Staatspräsident Václav Klaus für das Vertragswerk gestimmt. Die Abstimmung galt als eine der entscheidenden Hürden für das Inkrafttreten des Vertragswerks, das unter Führung von Angela Merkel im Juni 2007 ausgearbeitet worden war und an die Stelle der ursprünglich geplanten EU-Verfassung treten soll.
Jetzt muss noch das Bundesverfassungsgericht zustimmen, eine positive Entscheidung gilt aber als sehr wahrscheinlich, und im Herbst wird in Irland eine Volksabstimmung stattfinden. Im Vergleich zum letzten Jahr ist die Stimmung in der irischen Bevölkerung deutlich positiver. Nicht zuletzt durch die Wirtschaftskrise hat Irland gemerkt, dass europäische Zusammenarbeit das Gebot der Stunde ist.
Wir brachen den Lissabon Vertrag dringend. Er wird die Europäische Union z.B. bei der Verbrechensbekämpfung handlungsfähiger machen. Die geplanten Terrorakte der sogenannten Sauerlandzelle, die in 2007 in Medebach-Oberschledorn aufgedeckt wurden, zeigen, wie nah die Bedrohung des internationalen Terrorismus ist. Die Verbrecher kennen seit Jahren keine Grenzen, deshalb müssen die Polizeikräfte der einzelnen Mitgliedsstaaten endlich stärker zusammenarbeiten. Dies war bisher an den Vetos einzelner Mitgliedstaaten gescheitert. Durch die neue Regelung im Lissabon Vertrag wird es die Mehrheitsentscheidung geben und damit größere Handlungsfähigkeit.
Europa wird demokratischer. Schon jetzt hat das Europäische Parlament in 75 Prozent aller Fälle die Mitentscheidung, in wichtigen Bereichen wie bei der Verbrechensbekämpfung und der für unsere Region so bedeutsamen Landwirtschaftspolitik leider nicht. Dies wird sich mit Lissabon ändern.
Vor allem aber wird Europa ein Wertefundament bekommen, das für jedermann sichtbar ist. Die Charta der Grundrechte wird rechtsverbindlich. An erster Stelle stehen die Menschenwürde und ganz konkrete in der Charta enthaltene Fragen, wie die Tatsache, dass der menschliche Körper und seine Teile als solches nicht kommerzialisiert werden dürfen. Das heißt, dass weder Organhandel noch Handel mit menschlichen Embryonen in Europa zukünftig erlaubt sein kann.
Schlagworte: Europäische Verfassung, Landwirtschaft, Südwestfalen, Terror, Verbrechensbekämpfung, Vertrag von Lissabon




















