EU-Richter stärken Patienten- und Verbraucherschutz

Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot des Fremdbesitzes von Apotheken

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat in seiner heutigen Entscheidung das sogenannte Fremdbesitzverbot für Apotheken bestätigt. Danach dürfen weiterhin nur approbierte Pharmazeuten Apotheken besitzen, Ketten bleiben unzulässig. Im Interesse des Gesundheitsschutzes sei das gerechtfertigt, urteilte der EuGH. Die Richter folgten damit sowohl Generalanwalt Yves Bot als auch den Stellungnahmen der meisten EU-Mitgliedsstaaten. Auch die Bundesregierung hatte sich im Verfahren eindeutig für die bisherige deutsche Regelung ausgesprochen.

Die Richter haben heute im Sinne von Verbraucher- und Patientenschutz geurteilt, da die bisherige Regelung sicherstellt, dass Gesundheitsinteressen von Verbrauchern und Patienten vor wirtschaftliche Interessen gestellt werden. Ich begrüße die heutige Entscheidung des EuGH daher ausdrücklich. Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise verdeutlicht, dass eine vollständige Liberalisierung kein probates Mittel ist.

Das Urteil verdeutlicht, dass die Nationalstaaten auch zukünftig souverän über die Gesundheits- und Arzneimittelversorgung ihrer Bevölkerung entscheiden können.

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Schlagworte: Apotheken, EuGh, Gesundheit, Patientenschutz, Verbraucherschutz