Entscheidung der EU-Minister zu „Klonfleisch“ nicht endgültig

Fleisch

Parlament im Mitent­schei­dungs­ver­fahren / Thema wird auch Gegenstand der Anhörung der Kommission sein

Die Entscheidung der EU-Agrarminister, Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere in der Europäischen Union grundsätzlich zuzulassen, ist nicht das letzte Wort. Ministerrat und Europäisches Parlament sind hier in der Mitentscheidung, d.h. beide müssen einem Vorschlag zustimmen, bevor er Rechtskraft erlangt.

Das Europäische Parlament hat im März eine gegenteilige Position eingenommen. Wir sind der Meinung, dass Fleisch von geklonten Tieren nicht unter den Anwendungsbereich der Verordnung für neuartige Lebensmittel fällt und dass es dringend eines eigenen Vorschlags der Kommission bedarf.

Meiner Ansicht nach besteht kein Grund zur Panik, Fleisch von geklonten Tieren ist nicht in jedem Fall gesundheitsschädlich, aber Risiken können eben auch nicht ausgeschlossen werden.

Insbesondere aber ist Klonen von Tieren Tierquälerei. Das Klonschaf Dolly und andere mit dieser Technik hergestellten Tiere leiden unter vermehrten Krankheiten.

Daher hat sich das Parlament mehrfach gegen Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken und gegen die Einfuhr solchen Fleisches ausgesprochen. Die Europäische Kommission muss dringend einen geeigneten Vorschlag vorlegen, der nicht nur die Lebensmittelsicherheitsaspekte, sondern auch die ethischen Aspekte umfasst. Dies wird auch Thema bei der Anhörung der Kommission in den nächsten Wochen sein.

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Schlagworte: Ernährung, Fleisch, Gen- und Biotechnologie, Klonen, Landwirtschaft, Lebensmittel, Tiere, Tierschutz, Verbraucherschutz