Stärkung der Rechte des Deutschen Bundestages positiv
Mit Freude und Genugtuung erfüllt mich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag von Lissabon. Gegen den Vertrag hatten unter anderem die Linkspartei und der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler geklagt. Es ist gut, dass die linken und rechten Europagegner mit ihrer destruktiven Haltung nicht erfolgreich waren.
Der Lissabon Vertrag ist dringend notwendig. Er wird die Europäische Union z.B. bei der Verbrechensbekämpfung handlungsfähiger machen. Durch die neue Regelung im Lissabon Vertrag wird es die Mehrheitsentscheidung geben und damit größere Handlungsfähigkeit. Des Weiteren wird Europa demokratischer. Schon jetzt hat das Europäische Parlament in 75 Prozent aller Fälle die Mitentscheidung, in wichtigen Bereichen wie bei der Verbrechensbekämpfung und der für unsere Region so bedeutsamen Landwirtschaftspolitik leider nicht. Dies wird sich mit Lissabon ändern.
Vor allem aber wird Europa ein Wertefundament bekommen, das für jedermann sichtbar ist. Die Charta der Grundrechte wird rechtsverbindlich. An erster Stelle steht die Menschenwürde.
Das Bundesverfassungsgericht hat zur Auflage gemacht dass sich der Bundestag intensiver mit der Europapolitik beschäftigen muss. Dies finde ich uneingeschränkt positiv, denn bisher wird im EU-Ministerrat oft von Beamten entschieden. Die Abgeordneten müssen den Beamten der Bundesregierung stärker auf die Finger schauen.
Schlagworte: Europäische Verfassung, Europäisches Parlament, Landwirtschaftspolitik, Verbrechensbekämfpung, Vertrag von Lissabon




















