Neue Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln

Maßnahmen der EU-Kommission für einen verbesserten Schutz von Verbrauchern

Richtiger Sonnenschutz vermindert das Hautkrebsrisiko

Richtiger Sonnenschutz vermindert das Hautkrebsrisiko

Zur Sommer- und Ferienzeit erinnert die Europäische Kommission die Verbraucher daran, wie wichtig der richtige Sonnenschutz ist. Insbesondere verweist die Kommission auf die neuen Kennzeichnungen von Sonnenschutzmitteln, die Klarheit über den zu erwartenden Schutz vor gefährlichen UVA/UVB- Strahlen schaffen sollen.

Die 2006 von der Kommission herausgegebenen Empfehlungen für die Etiketten von Sonnenschutzmitteln haben sich mit großem Erfolg auf dem europäischen Markt durchgesetzt und verhindern nun, dass Verbraucher durch falsche oder mangelhafte Bezeichnungen in die Irre geführt werden. Begriffe wie „Sunblocker“ oder „völliger Schutz“ dürfen demnach nicht mehr von Herstellern verwendet werden, da kein Sonnenschutzmittel einen vollständigen Schutz vor UV-Strahlung bieten kann.

Des Weiteren wurde ein genormtes UVA-Siegel für Sonnenschutzmittel eingeführt, dass den Mindestschutz vor krebserregenden UVA/UVB-Strahlen anzeigt. Zuletzt muss auf den Etiketten von Sonnenschutzmitteln auch angegeben werden, welchem Schutzniveau aus den Kategorien „niedrig“, „mittel, „hoch“ und „sehr hoch“ der Sonnenschutz entspricht.

Dieser Fortschritt in der Kennzeichnung von Sonnenschutzmitteln ist sehr verbraucherfreundlich und eine deutliche Verbesserung. Ungeschützte Sonneneistrahlung kann Hautkrebsverursachen. Endlich wird es Verbrauchern entscheidend erleichtert das richtige Produkt zu finden, dass sie vor gefährlichen Sonnenstrahlen und den damit verbundenen Risiken schützt.

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Schlagworte: Gesundheit, Hautkrebs, Kosmetika, Sonnenschutzmittel, Verbraucherschutz