Wissenschaftliche Spitzfindigkeiten dürfen nicht vom Wesentlichen ablenken
Die neue europäische Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, die im Juni in die Erste Lesung geht, bietet die Chance, Realitätssinn walten zu lassen. Zwar ist schon seit 1960 offiziell vorgeschrieben, dass der Energiegehalt von Nahrungsmitteln in Kilojoule und nicht in Kilokalorien angegeben werden muss. Aber die Bürgerinnen und Bürger in Europa und auf der ganzen Welt haben sich nicht daran gewöhnt. Dieses Verwirrspiel möchte ich gemeinsam mit seinen Kollegen nun endlich beenden.Eine Tiefkühlpizza mit 3.500 Kilokalorien? Der Schock ist vorprogrammiert. Das beliebte Lebensmittel scheint plötzlich unerträglich viele Dickmacher zu enthalten. Also nie wieder Pizza? Erst bei genauerem Studium der Verpackung kann man erkennen, dass es sich tatsächlich um 3.500 Kilojoule (kj) handelt, was bei der gerade begehrten Pizza umgerechnet 836 Kilokalorien (kcal) entspricht. Das ist zwar immer noch reichlich Energiegehalt, aber für einen Durchschnittsbürger als vollwertige Mahlzeit durchaus akzeptabel.
Der informierte Verbraucher rechnet mit kcal und nicht mit Kilojoule. Deswegen ist die EU-Gesetzgebung, die die Angabe von Kilojoule vorschreibt, weltfremd und sinnlos.
Renate Sommer, meine Kollegin im zuständigen Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, ist Berichterstatterin für die Lebensmittelkennzeichnung im Europäischen Parlament und hat die entsprechenden Anträge im Ausschuss eingebracht. Mit großer Mehrheit hat der Ausschuss beschlossen, dass der Energiegehalt von Nahrungsmitteln stets gut sichtbar auf der Vorderseite aufgedruckt werden soll und zwar nur mit Kilokalorien und nicht mehr in Kilojoule.
Auch in den USA wird der Energiegehalt nur in Kilokalorien angegeben. In der Gesundheitsreform, die Präsident Obama nach langen Kämpfen durch Senat und Repräsentantenhaus gebracht hat, ist die Kennzeichnung von Nahrungsmitteln mittels Kalorienangabe vorgeschrieben.
Viele Bürgerinnen und Bürger wollen sich über den Nährwertgehalt informieren. Daher ist es richtig, dass wir eine verbesserte, europaweit einheitliche Kennzeichnung bekommen. Aber die vorgeschriebene Angabe von Kilojoule ist aus unserer Sicht übertriebene Bürokratie. Daher muss sie weg.
Zwar weisen Wissenschaftler darauf hin, dass es bei der Umrechnung eine kleine Ungenauigkeit gibt, aber diese bezieht sich auf Stellen hinter dem Komma. Mit wissenschaftlichen Spitzfindigkeiten ist dem Verbraucher nicht gedient. Die Angabe von Kilojoule informiert nicht, sondern stiftet Verwirrung.
Mitte Juni wird sich das Plenum des Europäischen Parlaments mit dem Thema in erster Lesung befassen. Der zuständige Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, der Malteser John Dalli, hat bereits grundsätzlich Zustimmung für das Anliegen signalisiert.
Zur Info: 4,1868 Joule entspricht 1 Kalorie – 1 Joule entspricht 0,2388 Kalorien
Schlagworte: Energiegehalt, Kilojoule, Kilokalorien, Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung, Lebensmittelkennzeichnung, übertriebene Bürokratie




















