Umweltausschuss des Europäischen Parlaments fordert Rücknahme von Energiesparlampen an der Verkaufsstelle

Ersatz von Glühbirnen durch energieeffiziente Beleuchtung unter dem Strich auf jeden Fall sinnvoll, aber einige Anpassungsprobleme müssen ernst genommen und gelöst werden

Der Ersatz der Glühbirne durch energieeffiziente Leuchtmittel wie Halogen-, Kompaktleuchtstoffröhren und LED-Leuchtmittel ist unter dem Strich auf jeden Fall sinnvoll.Nun tritt die zweite Stufe des Glühbirnenverbotes und des damit verbundenen Verschwindens von Glühbirnen mit mehr als 75 Watt Verbrauch, in Kraft. Ich bin zufrieden, dass sich die unsachliche und emotionale Kritik gegen die Maßnahme der Europäischen Union im Laufe der letzten 12 Monate etwas gelegt hat. Viele Argumente, die gegen energieeffiziente Beleuchtung vorgebracht wurden, sind entweder falsch oder zumindest übertrieben.

Der Ersatz der Glühbirne durch energieeffiziente Beleuchtung ist und bleibt eine der kostengünstigsten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Einsparung fossiler Brennstoffe. Kompaktleuchtstoffröhren sind für den normalen Verbraucher keineswegs gesundheitsschädlich wie fälschlicherweise behauptet wird.

Nur für eine sehr geringe Anzahl von Personen (sogenannte Photosensible) können Probleme auftreten, die jedoch durch eine zusätzliche Hülle vermieden werden können. Wer trotzdem aus ästhetischen oder emotionalen Gründen keine Kompaktleuchtstoffröhren mag, kann auf energieeffiziente Halogen- und LED-Leuchtmittel umsteigen.

Kritisch bewerte ich aber das Verhalten einiger Leuchtmittelhersteller, die zunächst ein Glühbirnenverbot gefordert haben, obwohl sie nicht für jede Glühbirne einen adäquaten Ersatz anbieten konnten. Dies hat zur Verunsicherung der Menschen beigetragen. Mittlerweile sind die meisten Probleme jedoch gelöst.

Ein Problem ist meiner Ansicht auch, das sehr frühe in kraft treten der ersten Stufe des Verbotes im September 2009. Dieses frühe Datum geht auf den dringenden Wunsch der Staats- und Regierungschefs, inklusive Angela Merkel im März 2007, zurück. Ich hätte mir gewünscht, dass die Staats- und Regierungschefs in der kritischen Diskussion der letzten ein bis zwei Jahre ihren Beschluss erklärt und verteidigt hätten und nicht der Europäischen Kommission die alleinige Verantwortung überlassen hätten.

Das oft genannte Argument, dass Kompaktleuchtstoffröhren (klassische Energiesparlampen) Quecksilber enthalten und daher umweltschädlich seien, lasse ich so nicht gelten. Den größten Eintrag von Quecksilber in die Umwelt haben wir durch die Verbrennung von Stein- und Braunkohle zur Stromgewinnung. Allein die Reduzierung des Energieverbrauches kompensiert den Quecksilbergehalt von Kompaktleuchtstoffröhren, das heißt, dass selbst wenn 100 Prozent der Kompaktleuchtstoffröhren unsachgemäß in der Natur oder im Hausmüll entsorgt würden, wäre der Umwelt auch unter Quecksilber-Aspekten noch gedient.

Trotzdem ist dies natürlich keine Lösung. Ich halte es daher für dringend erforderlich, dass die Entsorgung von Kompaktleuchtstoffröhren und anderen Elektrokleingeräten verbessert wird. Die jetzige Lösung, die vor allen Dingen in Deutschland den Verbrauchern zugemutet wird, wie etwa zu völlig ungünstigen Zeiten in eine kommunale Sammelstelle zu fahren um Energiesparlampen zu entsorgen, ist nicht zukunftsfähig. Daher habe ich im zuständigen Umweltausschuss des Europäischen Parlaments erfolgreich einen Antrag gestellt, der besagt, dass Elektrokleingeräte, insbesondere Kompaktleuchtstoffröhren an allen Verkaufsstellen kostenlos zurückgenommen werden müssen. Der Antrag würde einstimmig angenommen. Nun muss der Vorschlag mit dem Ministerrat, das heißt der Vertreter der Mitgliedstaaten, verhandelt werden.

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Schlagworte: Energiesparlampen, Glühbirne, Glühbirnenverbot, Halogen, Kompaktleuchtstoffröhren, LED-Leuchtmittel, Quecksilber