Tierversuchsrichtlinie – Ausgewogener Kompromiss zwischen medizinischer Forschung und Tierschutz

Aber unbefriedigende Lösung bei embryonalen Stammzellen / Ministerrat trägt die Verantwortung

Die Tierversuchsrichtlinie stellt einen ausgewogenen Kompromiss zwischen dem Tierschutz und der medizinischen Forschung und damit den Interessen der Patienten dar. Das Europäische Parlament stimmte am Mittwoch mit überwältigender Mehrheit für eine Überarbeitung der europäischen Tierversuchsrichtlinie. Nach fast zwei Jahren Debatte wurden verschärfte Standards für den Tierschutz angenommen.

Tierversuche werden aber weiterhin notwendig sein, um dringende medizinische Forschung voranzubringen. Unbefriedigend ist aus meiner Sicht die Frage, wie im Konfliktfall mit embryonalen Stammzellen umgegangen werden soll.

„Die Frage der Menschenwürde bei alternativen Versuchsmethoden ist nicht ausreichend berücksichtigt worden. Leider ist derzeit in einigen wenigen Fällen die einzige Alternative zum Tierversuch die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen. Ich halte es für falsch, wenn die Europäische Union hier die Alternative embryonale Stammzellen auferlegt“, erklärt hierzu Martin Kastler, der auch stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe Bioethik der EVP-Fraktion ist.

Das Europäische Parlament hatte 2009 in erster Lesung mit großer Mehrheit klar beschlossen, dass die ethische Abwägung hier auf der Ebene der Mitgliedstaaten erfolgen muss.

Leider hat sich der Ministerrat vehement gegen den Parlamentsvorschlag gewehrt. Es wurde lediglich festgeschrieben, dass Versuche, die nach nationalem Recht verboten sind, nicht als Alternative auferlegt werden können. In Deutschland haben wir damit dann wahrscheinlich kein Problem, da embryonale Stammzellforschung grundsätzlich verboten und nur in Ausnahmefällen erlaubt ist. Ein Kriterium ist, dass es keine Alternativen geben darf. Tierversuche als Alternative würden also in Deutschland weiterhin stattfinden können.

Andere Länder, wie Polen und die Slowakei, die keine klare Gesetzgebung haben, könnten aber ein Problem bekommen. Hier muss die Europäische Kommission und die Vertreter der Mitgliedstaaten im sogenannten Regelungsausschuss sensible vorgehen. Unabhängig davon, sollten alle Mitgliedstaaten Regelungen zum Schutz des menschlichen Embryos annehmen.

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Schlagworte: medizinische Forschung, Schutz des menschlichen Embryos, Tierschutz, Tierversuchsrichtlinie