Mindeststandards für europäische Einlagensicherungssysteme /
bewährtes System der Sparkassen und Volksbanken in Deutschland bleibt erhalten
Das Europäische Parlament hat in dieser Woche Mindeststandards für die europäischen Einlagensicherungssysteme privater und öffentlicher Banken beschlossen.
Das Votum des Europäischen Parlaments bringt einen deutlichen Fortschritt des Sparerschutzes mit sich. Ich bin daher sehr froh darüber, dass das Abstimmungsergebnis so eindeutig ausgefallen ist. Nun liegt es an den Mitgliedsstaaten, diesen Fortschritt im Sinne der Sparer mitzugehen.
Einlagensicherungssysteme sollen helfen, im Falle der Insolvenz einer Bank die Sparer und ihre Guthaben zu schützen. Das Europäische Parlament hat sich unter anderem dafür ausgesprochen, dass die Banken in 15 Jahren 1,5% der Einlagen ihrer Sparer vorhalten werden müssen. Jedem Sparer wird sein Guthaben bis zu 100 000 Euro garantiert. Die Auszahlungsfrist soll langfristig auf sieben Tage verkürzt werden.
Nach unserem Willen werden in Zukunft europaweit einheitliche Standards für die Sicherung von Sparguthaben existieren. Gleichzeitig bleibt eine größtmögliche Flexibilität bei der Ausgestaltung der Funktionsweise der Sicherungssysteme erhalten.
Im Vorfeld der Abstimmung wurde ich von den südwestfälischen Sparkassen gebeten sich dafür einzusetzen, dass das sparkassenspezifische Einlagensicherungssystem, welches in Europa einmalig ist, erhalten bleibt. Daher begrüße ich sehr, dass es gelungen ist, dass Sparkassen und Volksbanken ihr bisheriges, bewährtes System der Einlagensicherung beibehalten können.
Die öffentlich-rechtlichen Banken sind bei uns in Südwestfalen stark verwurzelt und tragen vor allem dem Mittelstand und der regionalen Vielfalt unserer Wirtschaftsregion Rechnung. Wir tun daher gut daran, bewährte Systeme im Sinne der Bürger und insbesondere der kleinen Unternehmen in unserem Land nicht ohne weiteres aufzugeben.
Ich fordere die Mitgliedsstaaten noch einmal nachdrücklich auf, den vom Europäischen Parlament vorgegebenen Weg mitzugehen und nicht weiter zu blockieren. Das Europäische Parlament hat seine Arbeit getan – wenn die Mitgliedstaaten keinen besseren Sparerschutz wollen, müssen sie das vor den Bürgern verantworten.
Schlagworte: Einlagensicherungssysteme, Mindeststandards, Sparerschutzes, Sparkassen, Volksbanken




















