Einigung auf Vorschlag zum Emissionshandel/ Flugverkehr wird stärker zum Klimaschutz beitragen müssen


Die EU Institutionen haben sich am späten Mittwochabend auf Änderungsanträge zur ETS Richtlinie geeinigt. Der Hauptzweck des Kommissionsvorschlags, der mit weitreichenden Änderungen angenommen wurde, ist die stärkere die Einbindung des Flugverkehrs in die Klimaschutzpolitik. Parlament, Rat und Kommission haben allerdings auch die Gelegenheit genutzt sich auf einen harten Brexit vorzubereiten und die Richtlinie dafür anzupassen, sollte es zu keiner klaren Einigung mit der britischen Regierung kommen. „Wir hoffen sehr, dass wir mit der britischen Regierung eine gute Einigung erreichen. Insbesondere im Bereich der Klima- und Energiepolitik wäre es das Beste, wenn sich Großbritannien weiterhin an der EU-Politik beteiligt. Ich begrüße, dass sich die britische Industrie für diese Lösung ausspricht, jedoch könnten Hardliner in London solch eine Einigung unmöglich machen. Aus diesem Grund sind wir gezwungen uns auf einen harten Brexit vorzubereiten, denn wir müssen die Umwelt und die Wettbewerbsfähigkeit der EU 27 schützen“, so Peter Liese, der umweltpolitische Sprecher der größten Fraktion (EVP-Christdemokraten) im Europäischen Parlament. Die Kommission wird dazu befähigt sein die britischen Zertifikate zu kennzeichnen und im Fall eines harten Brexits für ungültig zu erklären.



Das Hauptziel dieser Einigung ist es die Richtlinie für den Flugverkehr innerhalb des EHS auf den neuesten Stand zu bringen. Die EU reagiert damit auf die Entwicklungen innerhalb der zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO), die an einem weltweiten Klimaschutzabkommen für den Luftverkehr (CORSIA) arbeitet. Die Einigung sieht vor, dass bis Ende 2023 weiterhin nur innereuropäische Flüge in den Europäischen Emissionshandel (EHS) einbezogen werden. Zu diesem Zeitpunkt endet auch die Pilotphase von CORSIA und die EU wird überprüfen, wie effektiv CORSIA zum Umweltschutz beiträgt. Falls es dann zu keiner Änderung der Gesetzeslage kommen wird, werden ab diesem Zeitpunkt auch wieder Interkontinentalflüge von und nach Europa in den Europäischen Emissionshandel einbezogen werden.

Für den innereuropäischen Flugverkehr werden die Vorgaben ab 2021 ambitionierter. Die Flugverkehrsindustrie unterliegt dann dem gleichen jährlichen linearen Reduktionsfaktor von 2.2% wie alle anderen Industrien. Bisher musste der Sektor seine Emissionen nur um 5% verglichen mit dem Basisjahr reduzieren. Ein Jahr nachdem dieser Vorschlag in Kraft tritt wird bei einer Revision von der Kommission ein Vorschlag gemacht um den Auktionierungsanteil anzuheben um die Auflagen für den Flugverkehr gegenüber anderen Sektoren anzugleichen. „Wir müssen den Wettbewerb zwischen Flugverkehr und Bahn beachten. Obwohl die Bahn umweltfreundlicher ist als der Flugverkehr, unterliegt der Bahnverkehr stärkeren EHS-Klimaschutzauflagen. Ich freue mich, dass die Institutionen nun zugestimmt haben für dieses Problem eine Lösung zu finden“, so Liese.