Wurde gerade entgegen unseren Willen angenommen


Verschärfte Naturschutzauflagen in der Europäischen Union / Anliegen der Menschen im ländlichen Raum werden nicht ausreichend berücksichtigt


Am heutigen Mittwoch hat das Europäische Parlament das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur im Plenum in Straßburg angenommen.

„Ich bin natürlich enttäuscht, aber durch unser Engagement ist jedem klar, wo die Schwachstellen dieses Gesetzes liegen. Es ist schon erstaunlich, dass selbst die Grünen ein sehr abgeschwächtes Nature Restoration Law als Sieg feiern. Ich werde mich in den nächsten Wochen und Monaten weiter dafür einsetzen, dass die Anliegen der Menschen im ländlichen Raum besser als bisher von der Europäischen Politik berücksichtigt werden. Ich habe selten erlebt, dass in der ländlichen Region, die ich vertrete, und in der Brüssler und Straßburger Blase die Positionen so weit auseinander gehen wie bei diesem Gesetz. Bürgermeister, Landräte, der deutsche Städte- und Gemeindebund, Waldbesitzer, Betreiber von Wasserkraftwerken und Landwirte lehnen dieses Gesetz aus guten Gründen ab. Es behindert die erneuerbaren Energien, z.B. im Bereich der Wasserkraft, und behindert die Entwicklungsmöglichkeiten der Menschen im ländlichen Raum. Wir müssen die Biodiversität und insbesondere den Klimaschutz stärken. Es ist leider nicht immer so einfach, das in Einklang zu bringen. Meine Priorität lautet Klimaschutz und auch deshalb bin ich gegen dieses Gesetz. Zur Stärkung der Biodiversität sollten wir auf Kooperationen mit den Landwirten, eine bessere Umsetzung der gemeinsamen Agrarpolitik und auf Anreize, z.B. im Rahmen des Kommissionsvorschlags zur Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre setzen“, so Peter Liese über die heutige Abstimmung zum Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restoration Law).

Das Europäische Parlament hat heute das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur mit einer knappen Mehrheit mit 336:300 bei 13 Enthaltungen angenommen. Dazu erklären:

 

Peter Liese (CDU), umweltpolitischer Sprecher der EVP-Fraktion:

"Ich bin natürlich enttäuscht, aber durch unser Engagement ist jedem klar, wo die Schwachstellen dieses Gesetzes liegen. Es ist schon erstaunlich, dass selbst die Grünen ein sehr abgeschwächtes Nature Restoration Law als Sieg feiern. Ich werde mich in den nächsten Wochen und Monaten weiter dafür einsetzen, dass die Anliegen der Menschen im ländlichen Raum besser als bisher von der Europäischen Politik berücksichtigt werden.

 

EU hat aus Fehlern gelernt. Wissenschaft und Forschung waren Schlüssel für Überwindung der Krise / Jetzt alle Anstrengungen auf Hilfe für Long-Covid Patientinnen und Patienten fokussieren


Die Europäische Union hat aus Fehlern gelernt und nach anfänglichen Problemen die Covid-19-Krise gut bewältigt. Dies ist eine wichtige Schlussfolgerung, die das Europäische Parlament aus der 17 Monate langen Arbeit eines Sonderausschusses Covid-19 gezogen hat. Die Abgeordneten erkennen an, dass es zu Beginn der Krise dramatische Probleme gab, dass sich Europa dann aber zusammengerauft hat. „In zukünftigen Krisen muss das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen eine noch größere Priorität haben. Das Parlament kritisiert aus meiner Sicht zu Recht, dass Schulen geschlossen waren, während teilweise Feiern erlaubt war“, so der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP- Christdemokraten), der CDU-Abgeordnete und Arzt Dr. Peter Liese.

Landwirte, Waldbesitzer, Wasserkraftwerksbetreiber und Kommunen im ländlichen Raum lehnen Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ab


„Bürgermeister, Landräte, Waldbesitzer und Landwirte klagen mir gegenüber seit vielen Jahren über zu viele Auflagen aus der Europäischen Union. Insbesondere haben die Menschen den Eindruck, dass Naturschutzverbände aufgrund der FFH- und Vogelschutzrichtlinie schon sehr viel Einfluss haben und wichtige Projekte behindert werden. Auch deshalb werde ich am Mittwoch gegen das sogenannte Gesetz zur Wiederherstellung der Natur stimmen“, dies erklärte Peter Liese im Vorfeld der Abstimmung über das entsprechende Gesetz im Europäischen Parlament in Straßburg am Mittwoch.

In einer Videokonferenz diskutierte er mit Expertinnen und Experten aus der Region sowie mit Journalistinnen und Journalisten. Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur sieht unter anderem vor, dass bis 2030 20 % und bis 2050 90 % der Flächen, die sich nicht in einem guten Zustand befinden, wiederhergestellt werden sollen. Dies sehen Naturschutzverbände wie der NABU als Chance, zusätzlichen Druck auf Landwirte und ländliche Kommunen auszuüben, um den Artenschutz weiter voranzubringen.