Peter Liese im Gespräch mit Josef Geuecke (Kreisverbandsvorsitzender des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes):

Außerdem Thema: aktueller Vorschlag der EU-Kommission zum Klonen von Tieren / Verbraucherschutz muss groß geschrieben werden

Lange wurde um die Reform der europäischen Landwirtschaftspolitik gerungen. Kürzlich hat das Europäische Parlament sie endgültig beschlossen. Die Abgeordneten waren bei der aktuellen Reform zum ersten Mal gleichberechtigter Mitgesetzgeber.

Für Peter Liese war es sehr wichtig, die Vertreter der Landwirtschaft in Südwestfalen mit einzubeziehen. So hat er mit dem Vorsitzenden des landwirtschaftlichen Kreisverbandes Josef Geuecke zahlreiche Gespräche geführt, aber auch beim Verbandstag des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes im Gespräch mit den Landwirten. Einig waren sich Liese und die Vertreter der heimischen Landwirtschaft, dass es gerechtfertigt ist, bei großen Betrieben zu kürzen. "Es war klar, dass insgesamt weniger Geld für die Landwirtschaft zur Verfügung steht, denn auch in Europa muss gespart werden. Hätten wir das bisherige System beibehalten, dass die Zahlung allein pro Hektar stattfinden, hätte es dramatische Einschnitte für die bäuerliche Landwirtschaft in Südwestfalen gegeben. Jetzt ist entschieden worden, dass es für die ersten 30 Hektar eine zusätzliche Förderung von 50€ gibt. Bei den Großbetrieben wird daher überproportional gekürzt. Die Auswirkungen auf einzelne Betriebe in Südwestfalen lassen sich noch nicht exakt abschätzen, aber da wir über 90% kleine Betriebe haben, werden die meisten landwirtschaftlichen Betriebe in Südwestfalen nicht von Kürzungen betroffen sein," so Liese.

 

Ein wichtiger Beschluss der Agrarreform ist, dass die Direktzahlungen in Zukunft noch stärker an Umweltmaßnahmen geknüpft werden. Das sogenannte "Greening" bedeutet, dass die Landwirte 30% der Zahlung nur dann erhalten, wenn sie konkrete Umweltauflagen erbringen. Ursprünglich war von EU-Agrarkommissar Cioloş vorgeschlagen worden, 7% der Flächen als ökologische Vorrangfläche auszuweisen. Diese Zahl wurde nun auf 5% abgesenkt und zahlreiche Umweltmaßnahmen, die die Landwirte, z.B. in Südwestfalen, jetzt schon durchführen, werden angerechnet. "Für die Betriebe in unserer Region bedeutet das sogenannte "Greening" in den meisten Fällen keine zusätzliche Auflage. In sehr intensiv genutzten landwirtschaftlichen  Gebieten, wie etwa im Westmünsterland oder in Ostdeutschland, wird es allerdings im Sinne des Naturschutzes zusätzliche Auflagen geben", so Liese.

„Wir haben kein Problem mit dem "Greening". Wie es jetzt angedacht ist, kommen wir hier sehr gut damit klar“, so der Kreisverbandsvorsitzender des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes Josef Geuecke.

Auch ein zweites Thema sorgt im Moment für Aufregung: Die EU-Kommission hat gestern ihren Vorschlag zum Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken vorgelegt. Was sich sperrig anhört, lässt sich in einer konkreten Frage zusammenfassen: „Wollen die Verbraucher in Südwestfalen Klonfleisch auf dem Teller haben?“ Eine dringend benötigte Regelung für die Nachfolgegenerationen der Klontiere ist im jetzigen Vorschlag der EU-Kommission nämlich nicht enthalten. „Dieser Vorschlag wird nicht das letzte Wort sein. Zum Glück gibt es Parlament und Ministerrat, die gemeinsam über die Gesetzgebung entscheiden, und ich bin sicher, dass wir die Vorschläge auch im Sinne der  heimischen Verbraucher verbessern werden“, so Liese. "Das Fleisch von Klontieren selbst zu vermarkten, ist wirtschaftlich nicht interessant. Diese Tiere werden vor allem als Zuchttiere benutzt. Entscheidend ist die Nachfolgengeneration. Wenn man richtigerweise  das Klonen verbietet, muss man auch eine Regelung für die Nachfolgegeneration finden. Hier brauchen wir mindestens eine Kennzeichnungsregelung, so dass der Verbraucher die Wahl hat. Diese Wahl hat er aber nach derzeitigem Stand leider nicht und kann sich daher nicht sicher sein, welches Produkt er auf dem Teller hat”, so der heimische Abgeordnete. Er zeigte sich überzeugt davon, dass ein Kennzeichnungspflicht praktisch einem Verbot gleichkäme, da sich wohl kein Verbraucher bewusst für Klonfleisch entscheiden und dies somit kein Supermarkt anbieten würde. Außerdem spreche das Tierschutzargument gegen das Klonen. „Klonen ist mit gravierenden Gesundheitsproblemen für die Tiere verbunden und gilt daher zu Recht als Tierquälerei“, so Liese.

„Wir sind ohne Probleme in der Lage die Menschen in Europa zu ernähren. Diese Tierquälereien und dieser Unfug ist für uns nicht nötig und für uns auch nicht einsehbar“, so Geuecke.