Parlament und Rat werden den Vorschlag verbessern / Kennzeichnung für Nachfolgegeneration dringend erforderlich

Brüssel - Die Europäische Kommission hat heute ihren lange erwarteten Vorschlag zum Klonen von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken vorgelegt. Dieser umfasst unter anderem ein Verbot des Klonens von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken sowie ein Vermarktungsverbot der Produkte in Europa. Eine dringend benötigte Regelung für die Nachfolgegenerationen der Klontiere ist  im Vorschlag aber nicht enthalten.


„Dieser Vorschlag der Europäischen Kommission wird nicht das letzte Wort sein. Zum Glück gibt es Parlament und Ministerrat und ich bin sicher, dass wir die Vorschläge im Sinne der Verbraucher in Europa verbessern werden“, so Dr. Peter Liese, Sprecher für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten).

"Das Fleisch von Klontieren selbst zu vermarkten, ist wirtschaftlich nicht interessant. Diese Tiere werden vor allem als Zuchttiere benutzt. Entscheidend ist die Nachfolgengeneration. Wenn man richtigerweise  das Klonen verbietet, muss man auch eine Regelung für die Nachfolgegeneration finden. Hier brauchen wir mindestens eine Kennzeichnungsregelung, so dass der Verbraucher die Wahl hat. Diese Wahl hat er aber nach derzeitigem Stand leider nicht und kann sich daher nicht sicher sein, welches Produkt er auf dem Teller hat," so Liese.

Er zeigte sich überzeugt davon, dass ein Kennzeichnungspflicht praktisch einem Verbot gleichkäme, da sich wohl kein Verbraucher bewusst für Klonfleisch entscheiden und dies somit kein Supermarkt anbieten würde. Außerdem spreche das Tierschutzargument gegen das Klonen. "Klonen ist mit gravierenden Gesundheitsproblemen für die Tiere verbunden und gilt daher zu Recht als Tierquälerei. Wenn wir das EU-Recht ernst nehmen, brauchen wir daher ein umfassenderes Klonverbot, als es die Kommission heute vorgeschlagen hat," so Liese weiter.

Der CDU-Gesundheitsexperte geht davon aus, dass sich dafür auch die neue Bundesregierung im Ministerrat entsprechend einsetzen wird. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: "Sie (die Koalition)  tritt für ein Verbot des Klonens zur Lebensmittelherstellung und des Imports von geklonten Tieren sowie für eine Kennzeichnungspflicht von Tieren und tierischen Produkten von deren Nachkommen ein."