Durchbruch in nächtlicher Verhandlung

Brüssel - In der Nacht zum Donnerstag haben sich Vertreter des EU-Parlaments und der Mitgliedstaaten auf neue Regelungen beim Gentechnikanbau in Europa geeinigt, wonach die 28 Mitgliedstaaten, sofern gewünscht, nationale GVO-Anbauverbote auf ihrem Hoheitsgebiet erlassen können. Darauf machte der CDU-Europaabgeordnete und Koordinator der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) im zuständigen EU-Umweltanschuss, Dr. Peter Liese, aufmerksam.

 

Liese zeigte sich nach jahrelanger Diskussion erleichtert über die Einigung: "Nun wissen wir endlich, wo die Reise hingeht und Mitgliedsstaaten, Regionen, Bürger, Landwirte und Unternehmen erhalten Rechtssicherheit." Liese erläuterte, dass der gefundene Kompromiss vorsieht, das Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Landes beim Anbau gentechnikveränderter Pflanzen zu stärken. Bisher durften Unternehmen, wenn sie für ihre gentechnisch veränderte Pflanze eine zentrale europäische Zulassung erhalten haben, diese in der gesamten Union anbauen, ob vom einzelnen Mitgliedsstaat gewünscht oder nicht. Zukünftig können Mitgliedsstaaten trotz einer europäischen Zulassung nationale Anbauverbote nach einem zweistufigen Verfahren aussprechen. Zusätzlich dazu müssen jene Länder, die GVO anbauen, deren Übergreifen auf angrenzende Gebiete verhindern.

"Ich halte den gefundenen Kompromiss für ausgewogen. Wir müssen den Bedenken der Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnung tragen und deren Ängste und Befürchtungen ernst nehmen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass uns die GVO-Technik sehr viele Chancen bietet und zukünftig eine große Bedeutung erlangen wird. Alle wissenschaftlichen Überprüfungen kommen zu dem Urteil, dass für Verbraucher und Umwelt keinerlei Gefahr besteht. Eine europäische Zulassung gegen den Willen der Bürger durchzusetzen, ist jedoch nicht zieleführend, so dass wir durch den gefundenen Kompromiss die bestmögliche Lösung haben",  so Peter Liese.

Das Ergebnis der Verhandlungen muss noch von EU-Parlament und Mitgliedstaaten formell bestätigt werden und kann anschließend sofort umgesetzt werden.