Kompromiss zur Tabakrichtlinie ausgewogen – Mehr Gesundheitsschutz, aber keine übertriebene Regulierung

Brüssel - Die elektronische Zigarette kann in Deutschland wie bisher außerhalb von Apotheken und außerhalb vom Arzneimittelrecht vertrieben werden. Dies ist das Ergebnis von Verhandlungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten (Ministerrat) und dem Europäischen Parlament.

Rat und Kommission hatten vorgeschlagen, die E-Zigarette, die für viele Raucher eine weniger gesundheitsgefährdende Alternative zum Tabak ist, dem Arzneimittelrecht zu unterwerfen. Die Betroffenen hatten sich dagegen gewehrt, weil sie mit hohen Kosten und bürokratischen Hindernissen rechnen. Der Kompromiss sieht nun so aus, dass die Mitgliedstaaten weiterhin die E-Zigarette außerhalb des Arzneimittelrechts behandeln können.

Es sind aber strenge Vorschriften zum Schutz von Jugendlichen beschlossen worden. Es gelten nun ein ähnliches Werbeverbot wie beim Tabak, strenge Qualitätskriterien und die E-Zigarette muss mit Warnhinweisen versehen werden. Die E-Zigarette enthält Nikotin, das sehr stark abhängig macht. Andere gesundheitsschädliche Substanzen des Tabaks (Kondensat) sind jedoch nicht enthalten.

Nach derzeitigen Erkenntnissen der Wissenschaft sind daher sehr viel weniger Gesundheitsschäden zu erreichen. „Die E-Zigarette ist nicht unproblematisch, denn Nikotin macht abhängig. Daher sollte sie auf keinen Fall von Jugendlichen benutzt werden. Für starke Raucher, die anders nicht von der Zigarette wegkommen, ist sie allerdings eine Alternative. Deshalb dürfen wir sie nicht totregulieren. Der Vorschlag ist ein ausgewogener Kompromiss“, so der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) Dr. Peter Liese zum Verhandlungsergebnis.

"Insgesamt haben wir einen guten Kompromiss erreicht. Wir stärken den Gesundheitsschutz ohne unnötige Bürokratie. Ich bedanke mich für die hervorragende Arbeit bei unserem Schattenberichterstatter Karl-Heinz Florenz."

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