Abstimmung über amtliche Kontrollen im Europäischen Parlament / Mitgliedsstaaten sollen über Finanzierung selbst entscheiden / Ausnahmen für KMUs möglich

Straßburg  - Das Europäische Parlament hat heute in erster Lesung die zukünftige Ausgestaltung der sogenannten amtlichen Lebensmittelkontrollen beschlossen. Die Verordnung regelt die Überwachung der Lebensmittelkette und die Finanzierung der Kontrollbehörden in Europa. Lebensmittelkontrollen sind in der Lebensmittelkette ein wesentlicher Bestandteil um ein hohes Gesundheitsschutzniveau für den Verbraucher sicherzustellen.

Als Konsequenz aus den Lebensmittelskandalen der jüngeren Vergangenheit forderten die Europaabgeordneten unter anderem harte Mindeststrafen für Lebensmittelbetrug. So sollen beispielsweise die Strafzahlungen zukünftig mindestens doppelt so hoch ausfallen, wie der Profit der dadurch erzielt wurde. "Oft waren die Strafen geringer als der wirtschaftliche Vorteil der daraus resultierte. Lebensmittelbetrug ist aber kein Kavaliersdelikt und darf sich in keinem Fall lohnen. Da die Produktionsketten von Lebensmitteln heute oftmals durch verschiedene Länder reicht, brauchen wir scharfe und EU-weite Mindeststrafen", so  Dr. Peter Liese.

 

Ein wesentlicher Bestandteil der Diskussionen um die Kontrollverordnung war die Finanzierung dieser Kontrollen und der Kontrollbehörden. Der Kommissionsvorschlag sah vor, dass die Behörden auch Gebühren erheben müssen, wenn keine Probleme auftauchen. Nach dem Willen der Europaabgeordneten soll es den Mitgliedsstaaten nun überlassen sein, wie diese die notwendigen Kontrollen finanzieren. "Unsere Lebensmittel gehören zu den sichersten weltweit. Dafür sind aber wirksame Kontrollen notwendig, die natürlich auch Kosten verursachen. Aber ob die Mittel aus Gebühren oder Steuermittel finanziert werden muss den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben. Das geht Europa solange nichts an, solange die Kontrollen ordnungsgemäß nach europäischen Standards durchgeführt werden", so der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten) weiter. Liese erläuterte, dass es den Mitgliedstaaten außerdem möglich sein soll, Ausnahmen für kleine Lebensmittelbetriebe wie Bäcker, Fleischer oder Konditor zu schaffen. "Es muss möglich sein, den Bäcker um die Ecke anders zu behandeln als europaweit tätige Großkonzerne. Ausnahmen sind hier durchaus zulässig und in meinen Augen wünschenswert, insbesondere dann wenn nie Probleme aufgetaucht sind. Statt  dem Lebensmittelhandwerk das Leben unnötig schwer zu machen, sollten wir sie nach besten Möglichkeiten unterstützen ", so der CDU-Gesundheitsexperte.


Nachdem das Europäische Parlament seinen Standpunkt festgelegt hat, muss nun mit den Mitgliedsstaaten über einen endgültigen Verordnungstext verhandelt werde. Dies geschieht voraussichtlich nach der Sommerpause.