Strenge Umweltprüfung für Fracking muss Standard sein!/ Wichtige Projekte der Energiewende dürfen durch neue Auflagen nicht behindert werden

BI gegen FrackingDas Europäische Parlament hat diese Woche in Straßburg die Überarbeitung der Richtlinie über Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) angenommen.
Umstritten war die Einbeziehung des Frackings in die UVP. Das Parlament hat nun entschieden, dass die Folgen der Schiefergasförderung für die Umwelt systematisch überprüft werden sollen.

 

Die Abgeordneten fordern, dass jedes Schiefergasprojekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss. "Beim Thema Fracking sind strenge Regeln unerlässlich. Dafür habe ich mich eingesetzt. Gerade bei uns in Südwestfalen sind die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger besonders groß. Nach Auffassung der EU-Kommission waren Fracking-Vorhaben bereits UVP-pflichtig, denn es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Vorhaben signifikante Umweltauswirkungen haben.

Da aber nicht jeder Mitgliedsstaat bzw. jede Behörde dies so berücksichtigt, war eine Klarstellung sinnvoll. Jetzt haben wir eine einheitliche EU-Regelung. Damit sind hohe Hürden für den Einsatz der Technik in ganz Europa geschaffen worden. Unabhängig davon bin ich der Meinung, dass Fracking bei uns in Südwestfalen wegen der Gegebenheiten vor Ort gar nicht stattfinden sollte", so Dr. Peter Liese, umweltpolitischer Sprecher der größten Fraktion im EU-Parlament (EVP-Christdemokraten).

Die UVP-Richtlinie soll bewirken, dass Auswirkungen von Investitionen auf Umwelt, Klima und biologische Vielfalt in Entscheidungen über Genehmigungen einbezogen werden, und legt dafür Mindeststandards fest. Was auf den ersten Blick unscheinbar aussieht, kann doch enorme Auswirkungen auf Unternehmen, vor allem aber auch auf Kommunen, haben.

Die CDU/CSU-Gruppe hat sich für Vereinfachungen und Entbürokratisierung eingesetzt, die allerdings keine Mehrheit fanden. "Grüne und Sozialdemokraten haben sich mit ihren Forderungen nach höheren Hürden für Projekte leider durchgesetzt. Wir wollten beispielsweise Biodiversität konkreter als Fauna und Flora definieren, was Ermessensspielräume verringert und die Gefahr "paralleler Gesetzgebung" ausgeschlossen hätte.

Die Ausgestaltung der UVP-Richtlinie hat großen Einfluss darauf, wie öffentliche und private Projekte zum Beispiel im Bereich Energiewende realisiert werden können. Wir können uns für das Gelingen der Energiewende nicht erlauben, dass Genehmigungen langwieriger und teurer werden. Wir brauchen keine Doppelregelungen. Je nachdem, wie aufwändig Planungen für Vorhaben wie Netzausbau oder Windparks in Zukunft sein werden, werden Investoren Vorhaben voranbringen oder nicht. Wir brauchen aber zum Beispiel Projekte im Bereich Windkraft. Hier besteht in den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten noch Korrekturbedarf", so Liese.