Hoher Verbraucherschutz aber keine übertriebenen Hindernisse für Nutzer

EVP-Fraktion einigt sich auf Änderungsantrag / Abstimmung nächste Woche in Straßburg / parlamentarische Mehrheit erreichbar

Brüssel/Südwestfalen-  Nach dem Willen des heimischen CDU-Europaabgeordneten Dr. Peter Liese sollen elektronische Zigaretten zukünftig zwar stärker reguliert, aber nicht als Arzneimittel eingestuft und damit apothekenpflichtig werden. Hintergrund ist Diskussion über die sogenannte Tabakprodukte-Richtlinie.

Im vergangenen Jahr hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag präsentiert, der seither kontrovers diskutiert wird. Der Umgang mit der E-Zigarette ist einer von mehreren kontroversen Punkten. Der ursprüngliche Kommissionsvorschlag sieht nämlich vor, elektronische Zigaretten als Arzneimittel einzustufen. Die Mitgliedsstaaten unterstützen diese Position.

Die verschiedenen Ausschüsse des Europäischen Parlaments sind in der Frage allerdings unterschiedlicher Auffassung. Gemeinsam mit zahlreichen Experten hat Peter Liese nun einen Kompromissvorschlag erarbeitet, den die christdemokratische EVP-Fraktion für die Plenarabstimmung in der kommenden Woche einreichen und unterstützen  wird.

„Rauchen ist das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko. 700.000 Menschen in der Europäischen Union sterben jährlich an den Folgen des Rauchens. Der Umstieg auf die E-Zigarette kann dabei viele Probleme reduzieren, denn dieses Produkt enthält zwar Nikotin, aber nach allem, was wir heute wissen, sind die Schäden, die durch andere Produkte des Tabakrauchens entstehen, durch E-Zigaretten nicht zu erwarten.

Daher sieht unser Kompromiss vor, dass E-Zigaretten nicht wie Arzneimittel sondern wie Tabakprodukte behandelt werden. Dadurch ist es für die Hersteller leichter, das Produkt auf den Markt zu bringen, und für die Konsumenten ist es einfacher, es zu kaufen. Es ist schon schwer verständlich, warum Kommission und Rat vorschlagen, dass gesundheitsschädliche Produkt Zigarette weiter am Kiosk zu verkaufen, das weniger gesundheitsschädliche Produkt E-Zigarette aber in der Apotheke“, so gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP/Christdemokraten).

Allerdings bedeutet der Kompromiss auch eine Reihe von Verschärfungen für die Hersteller von E-Zigaretten verglichen zur gegenwärtigen Rechtssituation. Die Hersteller müssen den zuständigen Behörden eine Liste aller Inhaltsstoffe und aller resultierender Emissionen mitteilen. Die E-Zigarette enthält verpflichtend einen Beipackzettel mit dem Hinweis, dass es Nichtrauchern nicht empfohlen wird, das Produkt zu nutzen. Außerdem soll es spezielle Warnhinweise für spezifische Gruppen, wie z.B. schwangere oder stillende Frauen, geben.

Auf der Verpackung solle ein Warnhinweis angebracht werden, in dem klar gestellt wird, dass das Produkt Nikotin enthält und das Nikotin abhängig macht. Der Verkauf von E-Zigaretten soll nicht für Personen unter 18 Jahren gestattet sein und die E-Zigarette darf nicht unter dem bekannten Markennamen von Zigaretten wie Camel oder Marlboro angeboten werden. Für die Werbung von E-Zigaretten gelten die gleichen Beschränkungen wie für Tabak.

„Wir brauchen dringend eine strenge Regulierung. E-Zigaretten sind kein normales Verbraucherprodukt wie Radiergummis oder Tischdecken. Es ist sehr besorgniserregend, dass die Hersteller sich teilweise gezielt an Jugendliche richten. Es ist auf jeden Fall gesünder, erst gar nicht mit dem Rauchen anzufangen. Dies muss auch durch unsere Gesetzgebung deutlich werden", so Liese abschließend.

Der Kompromiss wurde von den Verantwortlichen der größten Fraktion (EVP-Christdemokraten) zusammen mit Vertretern der liberalen Fraktion ausgehandelt. Auch seitens der konservativen ECR-Fraktion ist Unterstützung signalisiert worden, so dass die Mehrheit im Europäischen Parlament in der kommenden Woche sehr wahrscheinlich ist. Die Abstimmung findet am Dienstag kommender Woche statt, eine Einigung mit den Mitgliedsstaaten auf den genauen Wortlaut der Richtlinie soll bis zur Europawahl im Mai 2014 erzielt werden.