Überfälliger Schritt, um den Teufelskreis zu durchbrechen

In der EU gelten künftig strengere Regeln für Rating-Agenturen. Sie können für falsche Angaben haftbar gemacht werden und müssen Staaten vorwarnen. Nachdem das Europäische Parlament den Plan bereits Anfang des Jahres verabschiedet hat, stimmten nun auch die Mitgliedstaaten zu.

Anleger können künftig Unternehmen wie Moody’s, Fitch oder Standard & Poor’s für schwere Fehler bei ihren Bewertungen haftbar machen. Zudem können sie Schadenersatz für Verluste einklagen, wenn Rating-Agenturen ein Unternehmen oder einen Staat absichtlich oder fahrlässig falsch beurteilen.

Darüber hinaus dürfen Rating-Agenturen EU-Staaten nur noch zu festen Terminen bewerten. Immer wieder kam es vor, dass die Rating-Agenturen etwa vor wichtigen EU-Gipfeln die Bonität von Euro-Ländern abgestuft haben. „So kommt es zu einem

Teufelskreis: Sinkt das Rating, wird es für ein Land teurer, sich Geld zu leihen – was wiederum aufs Rating drückt“, so der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Peter Liese.

Die Bekanntgabe der Bonitätsbewertungen von Staaten wird nur außerhalb der europäischen Börsenzeiten erlaubt sein. Zudem müssen die Rating-Agenturen die Regierungen vorher informieren und offenlegen, nach welchen Kriterien sie die Bewertung erteilt haben.

Die Reform ist nun beschlossene Sache, die Zustimmung der Minister war der letzte Schritt. Die neuen Auflagen werden nun im Amtsblatt veröffentlicht treten damit 20 Tage später in Kraft.

„Endlich werden die Zügel angezogen. Das war überfällig. Es kann nicht sein, dass durch kurzfristige Bonitätsabstufungen der Euro immer wieder unter Beschuss gerät, zumal die drei größten Rating-Agenturen in den USA sitzen und mit ihren Bewertungen unmittelbare Auswirkungen auf die Märkte und die Wirtschaft als Ganzes haben und damit auf den Wohlstand der Bürgerinnen und Bürger“, so Liese.