Säuglinge, Kleinkinder und schwerkranke Menschen werden besser geschützt

Straßburg/Südwestfalen  -  Vorschriften zur Kennzeichnung und zum Inhalt von Säuglingsmilch und Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke werden zukünftig klarer geregelt, um Verbraucher besser zu schützen und deutlicher zwischen Lebensmitteln des allgemeinen Verzehrs und solchen für Sonderzwecke unterscheiden zu können. Darauf machte der heimische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese aufmerksam.

„Säuglinge, Kleinkinder und schwerkranke Menschen sind keine gewöhnlichen Verbraucher und benötigen besonders strikte Vorgaben, etwa für die Zusammensetzung und Kennzeichnung von Lebensmitteln, die für sie bestimmt sind. Hier besteht Handlungsbedarf. Die in dieser Woche vom Europäischen Parlament beschlossene Gesetzgebung vereinfacht die Regeln und sorgt für Klarstellung“, so der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion (EVP-Christdemokraten) im Europäischen Parlament.

„Es ist medizinisch unstrittig, dass Muttermilch  das Beste für das Baby ist. Irreführende Kennzeichnung, Aufmachung und Werbung für Säuglingsnahrung und Folgenahrung die durch Bilder und Werbeaussagen vom Stillen abhalten werden durch unseren Beschluss verboten“, erläuterte  Liese, der früher selbst als Arzt in einer Kinderklinik tätig war. Für Wachstumsmilch für Kinder von ein bis drei Jahren soll die Kommission darüber hinaus einen Bericht über die Ernährungsbedürfnisse von Kleinkindern vorlegen. Die Kennzeichnung dieser Produkte ist derzeit in den Mitgliedsstaaten unterschiedlich geregelt.

Liese wies zudem darauf hin, dass die Definition von Diätprodukten klar geregelt  ist. „Künftig fallen nur noch Lebensmittel für eine extrem kalorienarme Ernährung, die Ärzte krankhaft übergewichtigen Patienten als Nahrungsersatz verschreiben, unter diesen Begriff“, so der CDU-Gesundheitsexperte weiter. Die Kommission wird durch die verabschiedete Verordnung zudem aufgefordert, sicherzustellen, dass Rückstände von Pestiziden in diesen Produkten auf ein Minimum reduziert werden.

„Durch unseren Beschluss stärken wir den Verbraucherschutz für eine besonders schutzbedürftige Gruppe. Ich bin mit dem Ergebnis daher sehr zufrieden“, so der südwestfälische Europaabgeordnete abschließend.
Der Rat wird dem Kompromiss in den nächsten Wochen offiziell zustimmen, so dass die  Regelung spätestens ab 2016 europaweit gilt.