Realschüler haben weiterhin Zugang zum Beruf / Ursprüngliche Pläne der Europäischen Kommission abgeändert  / Der Mensch fängt nicht erst beim Abitur an

Südwestfalen – Aufatmen in den Krankenhäusern in Südwestfalen: Die neuen EU-Regeln zur Anerkennung von Berufsqualifikationen sind vereinbart. Vorkurzem einigten sich Vertreter der europäischen Institutionen auf die neue Richtlinie. Unter anderem wird die Ausbildung von Krankenschwestern und Krankenpflegern in Deutschland damit nun europaweit anerkannt.

Die EU-Kommission hatte ursprünglich eine Mindestschulbildung für die Erlernung des Krankenpflegeberufs von 12 Jahren vorgeschlagen, was aber in Deutschland de facto Abitur als Zugangsvoraussetzung bedeutet hätte. Gegen die Pläne hatte es daher heftigen Widerstand in Südwestfalen, Deutschland und im Europäischen Parlament gegeben. Durch den gefunden Kompromiss gibt es für die Anerkennung des Berufs der Krankenpflegerin und des Krankenpflegers zwei Möglichkeiten: Entweder eine 12-jährige allgemeine Schulbildung plus eine akademische Ausbildung oder eine mindestens 10-jährige allgemeine Schulbildung gefolgt von einer berufsfachschulischen Ausbildung.

 

Der CDU-Europaabgeordnete und Gesundheitsexperte Dr. med. Peter Liese freut sich über den Kompromiss: „In Deutschland haben wir gut ausgebildetes Personal durch das  bewährte Modell der dualen Ausbildung in der Krankenpflege. Die ursprünglichen Pläne der Kommission hätten dieses Modell zerstört und den Pflegenotstand weiter erhöht, indem sie praktisch fünfzig Prozent der jungen Menschen vom Pflegeberuf ausgeschlossen hätte, da sie keine Abitur haben. Der Mensch fängt aber nicht erst mit dem Abitur an. Als Arzt habe ich mit vielen Krankenschwestern zusammengearbeitet und die gute Ausbildung und oft lange Berufserfahrung waren in vielen Situationen mehr wert als mein Abitur und mein Medizinstudium. Ich bin über daher sehr erleichtert, dass sich das Europäische Parlament hier mit seinen Forderungen durchsetzen konnte“, so der Arzt und Europaangeordnete.

Das Europäisches Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen die Einigung nun noch formal billigen. Die neue EU-Richtlinie wird voraussichtlich Anfang 2014 in Kraft treten.