Strenge Kontrolle von Waffen aber Schützen und Jäger nicht unter Generalverdacht stellen


Unterhändler des Europäischen Parlaments und Vertreter der Mitgliedstaaten haben sich in dieser Woche auf ein neues EU-Waffenrecht verständigt. Darauf machte der südwestfälische CDU-Europaabgeordnete Dr. Peter Liese aufmerksam. Liese zeigte sich erfreut, dass nach langen und schwierigen Verhandlungen ein ausgewogener Kompromiss erzielt wurde. „Der Besitz von Feuerwaffen muss streng reguliert sein. Das zeigen Ereignisse wie der Amoklauf von München und die schrecklichen Terroranschläge der vergangenen Monate. Gleichzeitig darf man aber Schützen, Sportschützen und Jäger, die ihre Waffen legal besitzen, nicht mit Terroristen und Amokläufern in einen Sack stecken. Im Wesentlichen wird das neue EU-Waffenrecht auf das bereits bestehende hohe deutsche Niveau angehoben. Dies halte ich für vernünftig.“



Nach den Ereignissen von München, wo sich der Amokschütze aus dem illegalen Internet (Darknet) eine Theaterwaffe besorgt, und diese durch technische Änderungen wieder scharf und schussfähig gemacht hat, begrüßte Liese, dass diese Art von Waffen, die bisher gänzlich unreguliert waren, von der neuen Richtlinie betroffen sind. „Ich halte dies für eine richtige Entscheidung und sehe hier auch keine unnötigen Einschränkungen für Sportschützen oder Jäger. Ebenso begrüße ich das Verbot von militärischen Sturmgewehren für Privatpersonen, auch wenn diese in nur halbautomatische Versionen umgebaut wurden. Ich sehe keinen Grund dafür, dass Privatpersonen militärische Sturmgewehre besitzen sollten“, so Liese.


Liese, der während der Verhandlungen auch mit dem Sauerländer Schützenbund in Kontakt stand, zeigte sich erfreut darüber, dass es in den Verhandlung gelungen war, den Kommissionsvorschlag in einem wesentlichen Punkt im Sinne der Schützenvereine zu ändern. „Eine rückwirkende Anwendung der neuen Richtlinie wird es nicht geben. Es gibt einen Bestandsschutz für alle Waffen, die bis heute rechtmäßig und legal erworben wurden", so Liese.

Mitgliedstaaten und Europäisches Parlament müssen der Einigung noch final zustimmen. Diese gilt jedoch als sicher.