Abstimmung über neue EU-Quecksilberverordnung im Europäischen Parlament 


Guter Kompromiss zum Schutz von Patienten und Umwelt


Das Europäische Parlament hat heute eine neue Quecksilber-Verordnung beschlossen. Hierdurch wird auch der Einsatz von Zahnamalgam, welches als Zahnfüllung verwendet wird eingeschränkt. Darauf machte der gesundheitspolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP-Christdemokraten), Dr. med. Peter Liese, aufmerksam. „Die Europäische Union setzt hiermit die sogenannte Minamata Konvention um. In vielen Bereichen ist Quecksilber in der Europäischen Union schon sehr starken Einschränkungen unterworfen, aber zwischen 40 und 80 Prozent des Quecksilbers kommt aus dem außereuropäischen Ausland. Deshalb ist internationales Handeln erforderlich“, so Liese.

Nach der neuen Verordnung dürfen Zahnärzte ab dem 1. Juli 2018 Amalgam bei Kindern sowie schwangeren und stillenden Frauen nur noch in absoluten Ausnahmen nutzen. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten bis zum 1.7.2019 nationale Pläne zur Einschränkung der Amalgamnutzung vorlegen. Amalgam darf nur noch in vordosierter Form verwendet werden und es müssen Amalgamabscheider eingesetzt werden. In 2020 soll die Europäische Kommission dann einen neuen Vorschlag vorlegen, der die Verwendung von Amalgam, falls dies möglich ist, bis 2030 komplett beenden soll. „Mit der Verwendung von Amalgam sind Risiken für Mensch und Umwelt verbunden.  Zwar ist nach wie vor nicht erwiesen, dass der Einsatz für den Patienten selbst Risiken mit sich bringt, bei der Zubereitung und der Entsorgung gibt es aber definitiv Probleme. Daher müssen wir handeln. Zunächst mit Risikopersonen, wie Kindern und Schwangeren zu beginnen ist sinnvoll. Ein komplettes Verbot von Amalgam wäre aber nur dann anzustreben, wenn es ausreichende Sicherheit für die Patienten gibt. Die Alternativen sind teilweise noch nicht ausreichend erforscht und außerdem reagieren einige Patienten allergisch auf diese. Sie sind also auf Amalgam angewiesen“, so Liese abschließend. Die Verordnung enthält außerdem Vorschriften zur industriellen Tätigkeit, Batterien, Akkumulatoren und Thermometern. Das herkömmliche Quecksilberthermometer wird in ganz Europa verboten. Außerdem gibt es Vorschriften zur Behandlung von Abfällen um den Austritt von Quecksilber in die Umwelt zu vermeiden.