Forschung

Seit 1984 werden die Aktivitäten der Europäischen Union zur Förderung von Forschungs- und forschungsrelevanten Aktivitäten in den so genannten Europäischen Forschungsrahmenprogrammen gebündelt. Sie umfassten in der Regel einen Zeitraum von fünf Jahren, wobei sich die ersten und letzten Jahre aufeinander folgender Rahmenprogramme jeweils überschnitten. Mit dem 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) hat erstmals ein Rahmenprogramm eine Laufzeit von sieben Jahren (2007 – 2013) haben und damit denselben Zeitrahmen abdecken, wie die Finanzielle Vorausschau der Europäischen Union.

Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm (7. FRP) zeichnet sich durch ein hohes Maß an Kontinuität gegenüber dem 6. FRP sowohl im Hinblick auf die Förderthemen als auch das Instrumentarium aus und beinhaltet zudem neue Impulse für die gesamte Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis zu Innovationen.

Die Forschungsrahmenprogramme dienen der Erreichung des im EG-Vertrag (Artikel 163) festgelegten Ziels, „die wissenschaftlichen und technologischen Grundlagen der Industrie der Gemeinschaft zu stärken und die Entwicklung ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu fördern sowie alle Forschungsmaßnahmen zu unterstützen, die aufgrund anderer Kapitel dieses Vertrags für erforderlich gehalten werden“. Im Vordergrund des Forschungsrahmenprogramms steht dabei die von Forschungskommissar Busquin initiierte Schaffung des Europäischen Forschungsraums durch eine verstärkte und effizientere Bündelung europäischer Forschungsanstrengungen und -kapazitäten.

Weitergehende Informationen finden Sie hier:
Das deutsche Protal zum Europäischen Forschungsrahmenprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

EU-Büro des BMBF für das Forschungsrahmenprogramm

CORDIS, Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der Gemeinschaft

Broschüre der Europäischen Kommission zum 7. FRP