Gelder aus dem europäischen Regionalfonds stehen seit dem 1. Januar 2007 grundsätzlich auch für Südwestfalen zur Verfügung stehen. Damit wird die bisherige Begrenzung der Mittelvergabe auf bestimmte Regionen, vor allem das Ruhrgebiet, aufgehoben.
Auf ihrem Gipfeltreffen am 15./16. Dezember 2005 haben sich die europäischen Staats- und Regierungschefs über den EU-Haushalt für die Periode 2007 bis 2013 verständigt. Damit wurden auch die finanziellen Grundlagen für den Einsatz der EU-Strukturfonds in Nordrhein-Westfalen (EFRE) in der Förderperiode 2007-2013 gelegt.
Im Jahr 2007 hat eine neue Förderperiode begonnen. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet das konkret: Das Land erhält bis 2013 gut 1,3 Milliarden Euro aus dem EFRE-Fonds. Die Finanzmittel sind Teil des so genannten Ziel 2-Programms für Gebiete, in denen sich die Wirtschaft neu ausrichtet, um für kommende Herausforderungen gerüstet zu sein. Zusammen mit weiteren Mitteln der Landesregierung und privaten Geldern stehen insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro bereit.
Das NRW Ziel 2-Programm für Nordrhein-Westfalen verfolgt drei wichtige Ziele:
Erstens: Der Mittelstand und die Existenzgründerszene sollen noch stärker und aktiver werden als bisher. Zweitens: Städte und Regionen sollen attraktiver und lebenswerter werden. Vor allem aber sollen sich – drittens – Innovationsbereitschaft und Innovationsfähigkeit im ganzen Land verbessern.Die wesentlichen inhaltlichen Eckpunkte für dieses Programm wurden von der Landesregierung auf der Kabinettssitzung am 17. Januar 2006 festgelegt. Auf dieser Grundlage wurden in der Kabinettssitzung am 12. September 2006 die Schwerpunkte und Maßnahmen festgelegt.
Drei Förderschwerpunkte und zwei Querschnittsziele
Das neue Ziel 2-Programm wird sich zukünftig sehr viel stärker an der sog. Lissabon-Strategie orientieren. Im Mittelpunkt stehen die Themen Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit – unter besonderer Beachtung der sozialen und umweltbezogenen Verantwortung.
- Ein wesentlicher Schwerpunkt soll im Themenbereich Innovation gesetzt werden. Hierfür wird ein großer Teil der Mittel vorgesehen. Diese Mittel sollen, wo immer möglich, nach dem Wettbewerbsprinzip vergeben werden. Die besten Ideen und Projekte sollen gefördert werden.
- Ein zweiter thematischer Förderschwerpunkt ist der Mittelstand: Hier sollen Existenzgründer und Klein- und Mittelunternehmen mit einem zielgerichteten Angebot an Finanzierungs- und Beratungshilfen unterstützt werden.
- Auch die spezifischen Probleme der großen Städte sollen einen zentralen Förderschwerpunkt darstellen. Denn die Entwicklung einer wissensbasierten Ökonomie und die Stärkung der unternehmerischen und innovatorischen Potenziale erfordern gerade attraktive Standort- und Stadtqualitäten. Hier bestehen in strukturell besonders belasteten Städten und Regionen weiterhin spürbare Entwicklungsunterschiede, insbesondere in benachteiligten Stadtteilen.
- Hinzu kommen die Querschnittsziele „Gleichstellung von Frauen und Männern und Nichdiskriminierung“ und „Nachhaltige und umweltgerechte Entwicklung“.
Die Mittel sind aber nach wie vor sehr begrenzt. Ein großer Teil wird trotz der Aufhebung der Begrenzung weiterhin ins Ruhrgebiet fließen.
Es stehen 1,1 Milliarden Euro in 7 Jahren zu Verfügung, dass sind 143 Millionen Euro pro Jahr. Im Vergleich zum Landeshaushalt, der für das Jahr 2006 rund 48,5 Mrd. € ausmacht, sind es nur 0,3 Prozent, eine relativ geringe Summe.
Daher kann nicht jedes Projekt gefördert werden. Auf keinen Fall können Städte, Gemeinden und Kreise mit diesem Geld ihre Haushalte sanieren. Wichtig ist, dass sich die Antragsteller zunächst intensiv mit den Kriterien beschäftigen, bevor sie einen Antrag stellen oder gar mit dem Geld rechnen.
Aktuelle Informationen können direkt auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen eingeholt werden. Ansprechpartner im Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie NRW (MWME): Barbara Budzynski (Tel. 0211-837-2287), Dr. Claudia Schulte (Tel. 0211/837-2286).



