Das Programm „Kultur“ soll zur Förderung eines gemeinsamen europäischen Kulturraums beitragen und damit die Entstehung einer europäischen Bürgerschaft begünstigen. Um diese Ziele zu erreichen, soll die kulturelle Zusammenarbeit zwischen Kulturschaffenden, Kulturakteuren und kulturellen Einrichtungen der am Programm teilnehmenden Länder ausgebaut werden.
Laufzeit: 2007-2013
Gesamtbudget: 400 Mio. Euro.
Rund drei Viertel des Budgets sind dabei für die Maßnahmen zur Unterstützung kultureller Projekte (Aktion 1) vorgesehen.
Ziele
- Unterstützung der grenzüberschreitenden Mobilität von Kulturakteuren,
- Unterstützung der grenzüberschreitenden Verbreitung von kulturellen und künstlerischen Werken und Erzeugnissen,
- Förderung des interkulturellen Dialogs.
Förderinhalt
Zur Umsetzung der Programmziele hat die EU drei verschiedene Aktionen mit konkreten förderfähigen Maßnahmen definiert:
Aktion 1: Unterstützung kultureller Projekte
Hier werden mehrjährige Kooperationsprojekte für kulturelle Zusammenarbeit insbesondere in der Anfangs- und Aufbauphase gefördert mit dem Ziel, sie auf eine dauerhafte und finanziell unabhängige Basis zu stellen. Darüber hinaus werden kreative und innovative Kooperationsmaßnahmen zwischen europäischen Partnern unterstützt. Insbesondere geht es hier um die Erprobung neuer Kooperationsmöglichkeiten von Kulturakteuren aus verschiedenen Ländern, um sie langfristig auszubauen. Außerdem werden Sondermaßnahmen gefördert, die bei den Bürgern Europas auf besondere Resonanz stoßen und zur Verstärkung des Zugehörigkeitsgefühls zur europäischen Gemeinschaft beitragen. Sie sollen insbesondere die Öffentlichkeitswirksamkeit der kulturellen Aktivitäten der EU innerhalb und außerhalb der EU erhöhen. Dazu gehören auch Aktivitäten der „Kulturhauptstädte Europas“. Ebenso können Preisverleihungen oder Kooperationsprojekte mit Drittländern mit diesen Mitteln unterstützt werden.
Aktion 2: Unterstützung von auf europäischer Ebene tätigen kulturellen Einrichtungen
Die in Form eines Betriebskostenzuschusses gewährte Förderung können europäische Einrichtungen erhalten, die auf Gemeinschaftsebene die europaweite kulturelle Zusammenarbeit erleichtern, Kultureinrichtungen auf europäischer Ebene vernetzen oder bei kulturellen Kooperationsprojekten mitwirken bzw. als „europäische Kulturbotschafter“ tätig sind.
Aktion 3: Unterstützung von Analysen und Informationsvermittlung zur Erhöhung der Wirkungsweise der Projekte im kulturellen Bereich
Unterstützt werden Studien und Analysen im Bereich der europäischen Zusammenarbeit in Kulturfragen sowie zur Fortentwicklung der europäischen Kulturpolitik. Es soll des Weiteren ein Internetprogramm entwickelt werden, das den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren sowie die Verbreitung von Informationen über das Kulturförderprogramm erleichtert.
Antragsberechtigte
Einen Antrag auf Förderung aus dem Programm „Kultur“ können europäische Kulturakteure stellen. Dazu zählen öffentliche und private Einrichtungen, die sich für die kulturelle Zusammenarbeit einsetzen, Künstlerinnen und Künstler sowie Kommunen, die auf dem kulturellen Gebiet aktiv sind. Sie können aus den 27 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island und Liechtenstein sowie den EU Kandidatenländern stammen. Das Programm ist auch offen für die westlichen Balkanstaaten oder für weitere Drittländer. Bei mehrjährigen Kooperationsprojekten müssen mindestens sechs Teilnehmer aus sechs verschiedenen Teilnehmerländern beteiligt sein; bei Kooperationsprojekten werden mindestens drei Akteure aus drei verschiedenen Ländern vorausgesetzt. Kultureinrichtungen, die Betriebskostenzuschüsse gemäß Aktion 2 beantragen wollen, müssen europaweit ausgerichtet sein und mindestens sieben europäische Länder abdecken.
Weiterführende Informationen
Über die Vergabe von Zuschüssen wird nach Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen seitens der Generaldirektion Bildung und Kultur zentral in Brüssel entschieden. Der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur obliegt die Programmverwaltung.
Europäische Kommission
Generaldirektion Bildung und Kultur
Abteilung Kultur
B-1049 Brüssel
E-Mail: eac-info@ec.europa.eu
Exekutivagentur für Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA)
Avenue du Bourget 1
B-1140 Brüssel
Tel.: 0032 2 233 0111
Fax: 0032 2 233 0150
E-Mail: eacea-info@ec.europa.eu
Die Kultur-Kontaktstelle Cultural Contact Point Germany (CCP) informiert über europäische Kulturprogramme, insbesondere auch über „Kultur“, und bietet Hilfe bei der Antragstellung an:
Cultural Contact Point Deutschland
Haus der Kultur – c/o Kulturpolitische Gesellschaft e.V.
Weberstraße 59a
D-53113 Bonn
Tel.: 0228 201 35 27
Fax: 0228 201 35 29
E-Mail: info@ccp-deutschland.de
Außerdem:
Kulturportal der Europäischen Kommission


