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Seit wann gibt es die Europäische Union?

Den Anstoß zur Gründung einer europaweiten Union gab der französische Außenminister Robert Schuman in seiner berühmten Erklärung vom 9. Mai 1950. Doch erst am 25. März 1957 wurden die "Römischen Verträge" verabschiedet. Sie bilden die Grundlage für die spätere Europäische Gemeinschaft und bestehen aus der Gründung einer "Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft" (EWG) und einer "Europäischen Atomgemeinschaft" (EURATOM). Die Gründungsmitglieder waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

Mit Hilfe des "Vertrages über die Europäische Union" (sog. Vertrag von Maastricht) von 1992 werden schließlich die verschiedenen Gemeinschaften zur "Europäischen Union" zusammengeführt. Der EU wurde daneben eine Vielzahl an weiteren Kompetenzen verliehen, die eine enge wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ermöglichte. Durch den "Vertrag von Amsterdam" (1997) und den "Vertrag von Nizza" (2001) wurden die Befugnisse auf europäischer Ebene stetig erweitert. Der "Vertrag von Lissabon" ist der vorerst letzte Änderungsvertrag und trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Wer entscheidet über den Beitritt eines neuen Landes?

Nicht jedes Land kann ohne weiteres der Europäischen Union beitreten. Jedes Land muss zunächst die "Kopenhagener Kriterien" erfüllen. Diese bestehen aus der Übernahme des bestehenden europäischen Rechts, politischen Voraussetzungen wie beispielsweise die Wahrung der Menschenrechte, und wirtschaftlicher Stärke, dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten. Erst wenn die Kriterien erfüllt sind, stellt das Land einen Aufnahmeantrag an den Rat, der nach tiefgreifender Nachprüfung der jeweiligen Kriterien gegebenenfalls den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verleiht. Die Kommission untersucht laufend die politische und wirtschaftliche Lage und steht dem Bewerberland unterstützend zur Seite. Der Rat kann die Aufnahme des Beitrittskandidaten erst nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments beschließen. Seit dem Vertrag von Lissabon ist es den Ländern nun erstmals möglich aus der Europäischen Union auszutreten. Vorher gab es diese Chance nach einem Beitritt nicht.

Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?

Das Parlament hat momentan 761 Angeordnete und davon 96 aus Deutschland und es gibt 7 Fraktionen sowie die Fraktionslosen. Die CDU ist Teil der "Fraktion der Europäischen Volkspartei", der größten Fraktion im Parlament.

Welche Kompetenzen hat das Europäische Parlament?

Entgegen der oftmals verbreiteten Meinung besitzt das Europäische Parlament vielfältige Aufgaben und Kompetenzen.

  • Haushaltsbefugnis: Zusammen mit dem Europäischen Rat kontrolliert und bestimmt das Parlament die Ausgaben und Einnahmen der EU
  • Kontrollbefugnis: Das Parlament ist befugt Untersuchungsausschüsse einzurichten und der Kommission das Misstrauen auszusprechen. Des Weiteren müssen Rat und Kommission dem Parlament für Fragestunden bereitstehen.
  • Legislativbefugnis: Zusammen mit dem Rat beschließt das Europäische Parlament Richtlinien und Verordnungen.

Warum tagt das Europäische Parlament sowohl in Straßburg als auch in Brüssel?

Neben dem Europaparlament sitzen der Rat und die Kommission ebenfalls in Brüssel. Aus diesem Grund tagen die Ausschüsse und Fraktionen in Brüssel. Auf diese Weise kann man schneller und direkter mit den beiden anderen Institutionen zusammenarbeiten. Der offizielle Sitz des Europaparlaments ist hingegen seit 1957 Straßburg. Dieser Ort wurde nicht ohne Grund gewählt. Straßburg besitzt einen hohen symbolischen Stellenwert, da er für die Versöhnung zwischen Frankreich und Deutschland steht. Doch in der heutigen Zeit muss sicherlich darüber diskutiert werden, ob zwei Parlamentssitze nach wie vor notwendig sind.

Wie setzt sich die Europäische Kommission zusammen?

Die 28 Kommissare aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten übernehmen die politische Leitung der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Präsident der Kommission überträgt jedem Kommissar die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich. Der derzeitige Präsident der Europäischen Kommission ist Jean-Claude Juncker. Der Präsident wird vom Europäischen Rat ernannt. In Abstimmung mit dem amtierenden Präsidenten ernennt der Rat auch die anderen Kommissare. Die Ernennung der Kommissare und des Präsidenten bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die amtierenden Kommissionsmitglieder sind dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig, und nur das Parlament ist befugt, die Kommissionsmitglieder zu entlassen. Die laufende Arbeit der Kommission wird von ihren Bediensteten ausgeführt. Dazu gehören u. a. Verwaltungsmitarbeiter, Rechtsanwälte, Wirtschaftswissenschaftler, Übersetzer, Dolmetscher und Sekretariatskräfte. Die Bediensteten sind in verschiedenen Abteilungen, den sogenannten Generaldirektionen (GD), tätig. Mit dem Begriff „Kommission“ können sowohl die 28 einzelnen Kommissare als auch die ständigen Bediensteten oder das Organ als Ganzes bezeichnet werden.

Was ist der Rat der Europäischen Union?

Im politischen System der EU übt der Rat zusammen mit  dem Parlament die Gesetzgebung der Europäischen Union aus. Der Rat setzt sich aus den Ministern der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammen. Wenn der Rat zusammentrifft, kommen die jeweiligen Fachminister (z.B. die Umweltminister oder die Finanzminister) zusammen. Aus diesem Grund wird der Rat häufig "Ministerrat" genannt. Der Vorsitz im Rat wechselt halbjährlich zum ersten Januar bzw. Juli. Da der Ratsvorsitz mit einer "Organisationshoheit" verbunden ist, ist es von großer Bedeutung welches Land über den Ratsvorsitz verfügt, da verschiedene Länder in der Regel unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Im Jahr 2013 haben Irland und Litauen den Ratsvorsitz inne. Deutschland oblag der Ratsvorsitz das letzte Mal im Jahr 2007.

Was sind eine Richtlinie und eine Verordnung?

Richtlinien und Verordnungen sind Rechtsakte der Europäischen Union. Zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens macht die Kommission einen Gesetzesvorschlag. Beim folgenden Entscheidungsverfahren sind der Rat und das Parlament gleichberechtigt und beschließen gemeinsam. Ist eine Richtlinie verabschiedet muss sie in einer gewissen Frist in nationales Recht umgesetzt werden. Dabei haben die Mitgliedsstaaten jedoch einen inhaltlichen Spielraum, um spezifischen nationalen Gegebenheiten entgegenzukommen. Bei einer Verordnung ist dies nicht der Fall. Sie ist in allen Teilen verbindlich und bietet keine nationalen Spielräume. Die Mitgliedsstaaten haben sich verpflichtet, verabschiedete Richtlinien in geltendes Recht umzusetzen. Sollte sich ein Land dennoch weigern, kann dies mit Hilfe eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof trotzdem durchgesetzt werden. Dem Land droht dann außerdem eine empfindliche Geldstrafe.

Gibt es eine EU-Staatsbürgerschaft?

Einen allgemeinen EU-Personalausweis gibt es nicht. Dennoch sind wir alle "Staatsbürger der Europäischen Union". Uns sind die europaweite Freizügigkeit sowie die Niederlassungsfreiheit in Europa zugesichert. Sollte ein Unionsbürger Hilfe in einem Drittstaat benötigen, sein eigenes Land dort aber kein Konsulat stellt, kann er sich an ein Konsulat von jedem anderen EU-Staat wenden. Somit ergänzt die "Unionsbürgerschaft" die nationale Staatsbürgerschaft.

Wussten Sie schon?

Im Jahr 1988 wurde eine Verordnung verabschiedet, die unter dem Namen Gurkenkrümmungsverordnung in die Geschichte einging. Bis heute gibt es wohl keine berüchtigtere Verordnung aus Brüssel. Eigentlich hieß die Verordnung "Handelsklassenverordnung" und sollte 25 Früchte und Gemüsesorten in drei Klassen einteilen. Dies war eine Forderung des Lebensmittel-Einzelhandels, damit die Verbraucher hochwertigere Ware leichter erkennen können und ihnen so einen Vorteil zu bescheren. Es ging niemals um den Krümmungsgrad einer Gurke. Die Qualität der Gurke wurde in drei Klassen unterteilt, wobei die höchste Klasse offiziell "gut geformt und praktisch gerade" sein sollte. Irgendjemand zog dann diesen Passus aus der Verordnung raus und sorgte dafür, dass laut Meinung des Volkes die verrückt gewordene EU die Krümmung der Gurke vorschreiben möchte. Die Legende, dass die Verordnung eine Ausgeburt Brüsseler Bürokraten gewesen sei, ist also falsch. Mittlerweile hat das Parlament die Verordnung unter dem Stichwort "Bürokratieabbau" rückgängig gemacht. De facto bestehen die Handelsklassen aber weiter, das kann jeder nachprüfen, der im Gemüseregal des Supermarkts auf die Etiketten schaut.

Warum  der Euro für Europas Zukunft wichtig ist

Die Euro-Zone erlebt keine Euro-Krise sondern eine Staatsschuldenkrise

Die seit 2010 anhaltende Krise ist in Ländern wie Griechenland, Spanien und Portugal eine Folge von (Staats- und Demokratie)versagen, verfehlter Wirtschaftspolitik und unzureichender Finanzmarktaufsicht zum einen sowie zum anderen der weltweiten Finanzmarktkrise, die sich nach der geplatzten Immobilienblase in den USA auch auf Europa ausgeweitet hat. Die Rettungspakete und die damit verbundenen Reformauflagen sind daher auch eine Chance für diese Staaten, da sie Korrekturen in den dortigen Finanzsektoren und Staatshaushalten erfordern und zu Verbesserungen der Strukturen auf dem Arbeitsmarkt und im öffentlichen Sektor führen. Die Länder der Euro-Zone werden durch die getroffenen Maßnahmen der Euro-Rettungspolitik gestärkt aus der Krise hervorgehen können.

Der Euro ist mit 25 % Anteil an den internationalen Devisenreserven die zweitwichtigste Weltreservewährung. Der Anteil des US-Dollar an den internationalen Devisenreserven dagegen ist im Laufe des letzten Jahrzehnts von mehr als 70 % auf mittlerweile nur noch 62 % gefallen.

Der Euro ist nach innen (niedrige Inflationsrate) und nach außen (stabiler bzw. hoher Kurs zum Dollar) stabil.

Die Europäische Union ist eine Weltmacht - Deutschland alleine nicht

Die EU ist nur mit einer "Weltwährung" eine wirtschaftliche Weltmacht. Nur die Euro-Zone in ihrer Gesamtheit kann Europas Wirtschaftsinteressen global gegenüber der Weltmacht USA und den aufstrebenden BRIC-Staaten vertreten. Die internationalen Verhandlungen um den Klimaschutz, Rohstoffvorkommen und Finanzmarktregulierungen machen deutlich, wie schwierig es ist, ohne Europa deutsche Interessen durchzusetzen.

Positive Aspekte der Staatsschuldenkrise - aus Fehlern lernen

Zur Bewältigung der europäischen Staatsschuldenkrise müssen die Konstruktionsfehler der derzeitigen Wirtschafts- und Währungsunion behoben werden. Die Krisenstaaten sind verpflichtet, ihre hoch verschuldeten Haushalte zu sanieren. Gleichzeitig muss Europa wieder auf Wachstumskurs gebracht werden.

Um zukünftigen Krisen vorzubeugen, haben sich 25 EU-Mitgliedstaaten zum Fiskalpakt und zur nationalen Schuldenbremse verpflichtet. Der Rettungsschirm "Europäischer Stabilitätsmechanismus" (ESM) trägt dazu bei, das Vertrauen in die Euro-Zone zu stärken, indem überschuldete Staaten nicht planlos insolvent gehen, sondern finanziell mit Krediten der Gemeinschaft der Euro-Staaten unterstützt werden. Die "geretteten" Staaten müssen im Gegenzug strenge wirtschaftspolitische Auflagen erfüllen.

Positionen der CDU/CSU in der Europapolitik

Die CDU/CSU-Europaabgeordneten lehnen - im Gegensatz zu SPD, Grüne und Linke - die Vergemeinschaftung von Schulden der Euro-Staaten durch sog. "Euro-Bonds" genauso wie EU-Konjunkturprogramme auf Pump entschieden ab. Ebenfalls abzulehnen ist ein gemeinsamer europäischer Einlagensicherungsfonds oder ein Einlagensicherungssystem, das auf verpflichtende überstaatliche Solidarität gründet und den deutschen Sparer für Bankpleiten in anderen Ländern zur Kasse bitten will.