EU-Erweiterung

Flaggen der europäischen Staaten: Auch ein Europa ohne Grenzen kann nicht grenzenlos wachsen

Flaggen der europäischen Staaten: Auch ein Europa ohne Grenzen kann nicht grenzenlos wachsen

Seit dem Schuman-Plan zur Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl 1950 hat die Europäische Gemeinschaft und in ihrer Folge die Europäische Union für Frieden und Stabilität unter ihren Mitgliedstaaten gesorgt.

Die 6 Gründungsstaaten waren: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.

Es hat bisher sechs Erweiterungsrunden gegeben:

01.01.1973: Beitritte von Dänemark, Irland und Großbritannien

01.01.1981: beitritt von Griechenland

01.01.1986: Beitritte von Portugal und Spanien

01.01.1995: Beitritte von Österreich, Schweden und Finnland

01.05.2004: Beitritte von Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern

01.01.2007: Beitritte von Bulgarien und Rumänien

Die Europäische Union umfasst mittlerweile 27 Mitgliedstaaten. Über jede Erweiterung muss das Europäische Parlament abstimmen, bevor sie umgesetzt wird. Bei den Beitritten, die bis 2004 stattgefunden haben, war dies relativ unstrittig. Anlässlich der Aufnahme von Rumänien und Bulgarien, die am 1.Januar 2007 rechtsgültig wurde, gab es jedoch heftige Diskussionen. Zusammen mit den Abgeordneten der CDU/CSU-Gruppe und vielen anderen, z.B. den Grünen, war ich der Meinung, dass zum damaligen Zeitpunkt (Mai 2005) die Kriterien zum Beitritt nicht erfüllt waren und man deshalb den Beitritt nicht unterstützen sollte. Die Mehrheit stimmte leider anders. Die Situation in den beiden Ländern zeigt, dass bis heute Korruption und Menschenrechtsverletzungen zu beklagen sind. Dies gilt in noch stärkerem Maße für die Türkei. Deswegen halte ich es für falsch, dass die EU hier Beitrittsverhandlungen führt. Aus diesen Fehlern muss die EU dringend lernen. In Zukunft müssen die Beitrittskriterien – Achtung der Menschenrechte, Marktwirtschaft und Rechtstaatlichkeit aber auch die Übernahme von EU-Gesetzen – streng eingehalten werden.

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union

Weitere Beitritte werden derzeit verhandelt

Mit der letzten Erweiterungsrunde am 1.01.2007 ist die Europäische Union auf 27 Mitgliedsstaaten angewachsen. Der Erweiterungsprozess ist jedoch noch nicht abgeschlossen:

Die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und mit Kroatien haben am 03.10.2005 begonnen.

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien ist seit dem Europäischen Rat vom 15./16.12.05 ein offizieller Beitrittskandidat.

Die übrigen Staaten des westlichen Balkans (Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Serbien einschl. Kosovo) genießen den Status potenzieller Beitrittskandidaten.

Die Beitrittsverhandlungen finden im Rahmen einer Regierungskonferenz statt, die ihre Beschlüsse einstimmig fasst, unter Beteiligung aller EU-Mitgliedstaaten und des Beitrittslandes.

Jeder europäische Staat kann die EU-Mitgliedschaft beantragen

Der Vertrag über die Europäische Union sieht vor, dass jeder europäische Staat beantragen kann, Mitglied der EU zu werden (Art. 49 EU-Vertrag).

Partnerschaft statt Vollmitgliedschaft – Der Weg für die Türkei und viele andere Länder

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