Schutz für energieintensive Industrie ja, übertriebene Bürokratie nein

„Ich unterstütze die Pläne von EU-Klimakommissar Wopke Hoekstra aus vollem Herzen. Wir brauchen einen Schutz für unsere energieintensive Industrie, die sich auf den Weg zur Klimaneutralität macht. Die gegenwärtige Gesetzgebung ist aber viel zu bürokratisch und muss deswegen entrümpelt werden“, dies erklärte der klimapolitische Sprecher der größten Fraktion im Europäischen Parlament (EVP, Christdemokraten), Dr. Peter Liese anlässlich der Ankündigung des EU-Klimakommissars, die Auflagen zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) im Rahmen eines sogenannten „Omnibus-Verfahrens“ zu entrümpeln.

Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM wurde vom Europäischen Parlament im Jahr 2023 gemeinsam mit einer Verschärfung des Emissionshandels beschlossen. Energieintensive Industrien wie Stahl-, Zement- und Kalkproduzenten werden in Zukunft sehr viel weniger kostenlose Zertifikate aus dem Emissionshandel erhalten. Damit ihre Produkte nicht einfach durch Billigprodukte aus Marokko, der Türkei oder China ersetzt werden, wird in Zukunft an der EU-Außengrenze eine Art Klimazoll erhoben. Alle Produzenten, die nicht einem ähnlich strengen Klimaregime wie in der EU unterworfen sind, müssen einen entsprechenden Ausgleich zahlen.

„Der Grenzausgleichsmechanismus hat sich im Prinzip schon bewehrt, bevor er überhaupt in Kraft getreten ist. Viele Drittstaaten haben schon einen Emissionshandel eingeführt oder planen, dies zu tun, um nicht vom CBAM betroffen zu sein und die Dekarbonisierung im eigenen Land voranzutreiben. Daher ist der CBAM auch ein wirksames Instrument für den globalen Klimaschutz. Viele Unternehmen, auch in den Sektoren, in denen es schwierig ist, wie Kalk und Zement, haben sich auf den Weg gemacht, klimaneutral zu produzieren. Sie brauchen daher dringend diesen Schutz vor dreckiger Billigkonkurrenz aus dem Ausland. Auf der anderen Seite ist die gegenwärtige Regelung zu bürokratisch und treibt seltsame Stilblüten. Jeder Unternehmer und auch jede Privatperson, die einen Teil aus dem betroffenen Produkt, zum Beispiel einen Kotflügel aus Stahl aus dem außereuropäischen Ausland importiert, muss umfangreich über den CO2-Fußabdruck dieses Produktes Bericht erstatten. So wurde zum Beispiel ein Jugendlicher in den Niederlanden von der zuständigen Behörde aufgefordert einen umfangreichen Fragebogen auszufüllen, weil er ein Ersatzteil für sein Motorrad im außereuropäischen Ausland bestellt hat. Die Mutter rief daraufhin verzweifelt bei der zuständigen Behörde an. Die Regelung ist auch eine riesige Belastung für Mittelständler, die nur geringe Mengen von zum Beispiel verarbeiteten Stahlprodukten, wie etwa ein Paket Schrauben, aus dem außereuropäischen Ausland bestellen. Mehr als 95% der CO2 Emissionen, die nach Europa "importiert" werden, gehen auf die Importe von weniger als 20% der Unternehmen zurück. Das heißt, wenn wir die anderen 80% der Unternehmen einfach von CBAM befreien, bleibt der Klimaeffekt fast gleich und der bürokratische Aufwand reduziert sich immens. Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist, dass man die Pflicht, über CBAM Bericht zu erstatten, und zu einem späteren Zeitpunkt auch Gebühren zu zahlen, nicht allein am Warenwert festmachen sollte. Während eine Ladung Rohstahl für 150 Euro vielleicht relevant ist, so ist ein Paket von Spezialschrauben für 150 Euro, was den CO2-Fußabdruck angeht, zu vernachlässigen. Daher sollten wir auch Schwellenwerte für das Gewicht und nicht nur für den Warenwert haben“, das erklärte der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese.


Kontakt für Rückfragen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!