EVP-Fraktion reicht Antrag gegen umstrittenes Genpatent ein

Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bioethik der EVP-Fraktion im Europäischen Parlament, Dr. med. Peter Liese, hat in der aktuellen Diskussion um das Klonen und die Erklärung von US-Präsident Clinton und Premierminister Blair zur  Patentierung von Genen für die Einhaltung strenger ethisch motivierter Grenzen plädiert. Die Gentechnik könne nur dann zum Vorteil des Menschen genutzt werden, wenn strenge Verbote akzeptiert würden. Dies habe das Europäische Parlament immer wieder deutlich gemacht. Man sei gegen den Eingriff in die menschliche Keimbahn, gegen das Klonen des Menschen in allen Stadien seiner Entwicklung sowie gegen die verbrauchende Embryonenforschung. Die neue Klontechnologie bei Schweinen, die dazu benutzt werden soll, die Übertragung von Schweineorganen auf Menschen zu erleichtern, könne möglicherweise positive Auswirkungen haben. Jedoch müsse sie noch lange sorgfältig überprüft werden, bevor ein Organ auf einen Menschen übertragen werden könne.

"Gegen diese sogenannte Xenotransplantation gibt es nicht nur ethische Bedenken, sondern es gibt auch erhebliche medizinische Probleme", so Liese, der seine Doktorarbeit am Humangenetischen Institut der Universität Bonn geschrieben hat.

Zur Erklärung von Clinton und Blair sagte der Christdemokrat, dass diese ein Schritt in die richtige Richtung sei. Sie reiche jedoch nicht aus, da die ethisch motivierten Grenzen nicht erwähnt würden.

Die EVP-Fraktion hat in Straßburg einen Antrag zum umstrittenen europäischen Patent auf genetisch veränderte Embryonen eingereicht. In diesem Antrag, der in der nächsten Plenarsitzung abgestimmt werden soll, wird das Europäische Patentamt aufgefordert, die Einsprüche gegen das Patent schnellstens zu prüfen und ein internes und externes Kontrollsystem einzuführen, das verhindert, dass sich ein solcher Fehler wiederholt.  Außerdem werden die Mitgliedstaaten ermuntert, die EU-Richtlinie zur Patentierung biotechnologischer Erfindungen möglichst schnell umzusetzen und die von der EU vorgegebenen Grenzen zur Patentierung als Mindeststandard zu akzeptieren.